Ab März beginnt wieder die Schutzzeit für unsere heimischen Tiere, daher ist vom 01.03. bis zum 30.09. gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz das Roden und Entfernen von Hecken und Sträuchern nicht erlaubt.
Vorsichtige Pflegeschnitte und Schnitte, die der Verkehrssicherheit dienen, dürfen durchgeführt werden.
Im Frühjahr suchen viele Vögel und andere Kleintiere Zuflucht in Hecken und Sträuchern, um darin ihre Nester und Bruthöhlen zu bauen. Das Verbot des Heckenschnitts soll ihnen eine ungestörte Aufzucht ihrer Jungen ermöglichen.
Bitte beachten Sie die Schutzzeit der Tiere!