Hecken und Sträucher können für Verkehrsteilnehmer zu einem Ärgernis werden, wenn sie in den Verkehrsraum hineinragen oder die Sicht beeinträchtigen und behindern. Dies gilt nicht nur für Straßen und Fahrwege, sondern auch für Fuß- und Gehwege.
Wir möchten daher alle Grundstückseigentümer bitten, die Pflanzungen entlang öffentlicher Wege auf die folgenden Punkte zu überprüfen:
- Die freie Durchfahrtshöhe über der Fahrbahn muss 4,50 m betragen; die freie Durchgangshöhe am Gehweg muss mind. 2,50 m betragen; beide Werte sollten auch bei schweren und regennassen bzw. schneebelasteten Ästen eingehalten werden.
- Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Hinterkante (meist identisch mit der Grundstücksgrenze) zurückzuschneiden, sodass der Weg in der ganzen Breite für die Verkehrsteilnehmer nutzbar bleibt.
- An Kreuzungen bzw. Sichtdreiecken muss die Bepflanzung niedrig gehalten werden.
- Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden und sollten rechtzeitig wahrnehmbar sein. Dies gilt auch für Straßennamensschilder.
- Straßenleuchten sollten ebenfalls von Pflanzen und Sträuchern freigehalten werden.
Kontrollieren Sie bitte, ob für Ihre Anpflanzungen entlang der öffentlichen Straßen und Wege die genannten Punkte eingehalten sind. Schneiden Sie ggf. Ihre Hecken, Bäume und Sträucher zurück. Bei Unfällen könnten Sie sonst möglicherweise zur Haftung herangezogen werden.