Damit der öffentliche Verkehr sicher und ungehindert fließen kann, ist es notwendig, den Luftraum über Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,50 Metern, über Radwegen bis 2,50 Metern und über Gehwegen bis 2,40 Metern freizuhalten. Das bedeutet, dass überhängende Äste und Zweige regelmäßig entfernt werden sollten.
Hecken, die entlang der Gehwege wachsen, sind bis zur Hinterkante des Gehwegs zurückzuschneiden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Hecken niedrig gehalten werden, um Sichtbehinderungen für den Straßenverkehr, insbesondere bei Straßeneinmündungen, zu vermeiden.
Die Eigentümer sind verpflichtet, diese Maßnahmen durchzuführen. Im Schadensfall können sie für entstandene Schäden regresspflichtig gemacht werden.
Alle Eigentümer und Besitzer werden daher gebeten, ihre Hecken, Sträucher und Bäume, die an Straßen und öffentlichen Wegen stehen, zu überprüfen und bei Bedarf so zurückzuschneiden, dass der öffentliche Verkehr nicht beeinträchtigt wird.
Auch die Gehwegkante sollte sauber gehalten und das Unkraut regelmäßig entfernt werden. Dies verbessert das Erscheinungsbild, die Stabilität der Kante bleibt erhalten und bei Starkregenereignissen gewährleistet dies einen besseren Wasserablauf.