Aus Rücksicht zu Ihren Nachbarn sowie zur uneingeschränkten Nutzung der öffentlichen Straßen und Gehwege, ist es wichtig, die Hecken und Sträucher von den jeweiligen Eigentümern bei Bedarf zurückzuschneiden.
Insbesondere an öffentlichen Straßen und Gehwegen können die Eigentümer der Hecken, bei Nichteinhaltung des Rückschnittes der Bepflanzung über die Grenze zum öffentlichen Raum, im Falle eines Sach- und Personenschadens haftbar gemacht werden.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, ich bitte um Prüfung Ihrer Grünanlagen und ggf. Rückschnitt von grenzüberwachsenden Pflanzen.
Vielen Dank!
Norbert Weber
Ortsvorsteher