Stadtverwaltung Geisingen
78187 Geisingen
Aus den Rathäusern

Heckenschnitt zu Nachbargrundstücken und an öffentlichen Straßen und Gehwegen

Aus Rücksicht zu Ihren Nachbarn sowie zur uneingeschränkten Nutzung der öffentlichen Straßen und Gehwege, ist es wichtig, die Hecken und Sträucher...

Aus Rücksicht zu Ihren Nachbarn sowie zur uneingeschränkten Nutzung der öffentlichen Straßen und Gehwege, ist es wichtig, die Hecken und Sträucher von den jeweiligen Eigentümern bei Bedarf zurückzuschneiden.

Insbesondere an öffentlichen Straßen und Gehwegen können die Eigentümer der Hecken, bei Nichteinhaltung des Rückschnittes der Bepflanzung über die Grenze zum öffentlichen Raum, im Falle eines Sach- und Personenschadens haftbar gemacht werden.

Liebe Bürgerinnen und Bürger, ich bitte um Prüfung Ihrer Grünanlagen und ggf. Rückschnitt von grenzüberwachsenden Pflanzen.

Vielen Dank!

Norbert Weber

Ortsvorsteher

Erscheinung
Geisinger Mitteilungen – Amtsblatt der Stadt Geisingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 12/2025

Orte

Geisingen

Kategorien

Aus den Rathäusern
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto