Gemeinde Mühlhausen im Täle
73347 Mühlhausen im Täle
Aus den Rathäusern

HH-Satzung

Anlage 1 (zu § 79 GemO, §§ 2 und 3 GemHVO) Haushaltssatzung der Gemeinde Mühlhausen im Täle für das Haushaltsjahr...

Anlage 1

(zu § 79 GemO, §§ 2 und 3 GemHVO)

Haushaltssatzung

der Gemeinde Mühlhausen im Täle für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 27.01.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

3.293.940

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

3.685.775

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-391.835

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

-391.835

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

3.153.430

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

3.363.295

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

-209.865

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.500

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

517.800

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-516.300

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-726.165

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

500.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

65.000

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

435.000

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-291.165

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 500.000 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 EUR.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt – siehe Hebesatzsatzung

1. für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 410 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 470 v. H.

der Steuermessbeträge;

2. für die Gewerbesteuer auf 395 v. H.

der Steuermessbeträge.

Mühlhausen im Täle, den 28.01.2025

gez. Schaefer

– Bürgermeister –

Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2025 wurde vom Kommunalamt des Landratsamtes Göppingen mit Erlass vom 08.04.2025, Aktenzeichen 12 – 902.41, bestätigt.

Der in § 2 der Haushaltssatzung auf 500.000 Euro festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nach § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.

Der in § 4 der Haushaltssatzung auf 1.000.000 € festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite bedarf nach§ 89 Abs. 3 GemO der Genehmigung, diese wird erteilt.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wird hiermit gemäß § 81 Abs. 3 GemO öffentlich bekannt gemacht.

Jedermann kann in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan

in der Zeit

von

Dienstag,

dem 22.04.2025

bis

Mittwoch,

dem 30.04.2025

je einschließlich, während der üblichen Arbeitszeiten im Rathaus Mühlhausen i. T., Zimmer 01, Einsicht nehmen.

Mühlhausen i. T., 14. April 2025

gez. Schaefer

– Bürgermeister –

Anhang
Dokument
Erscheinung
Oberer-Fils-Bote
NUSSBAUM+
Ausgabe 16/2025

Orte

Drackenstein
Gruibingen
Hohenstadt
Mühlhausen im Täle
Wiesensteig

Kategorien

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