Anlage 1
(zu § 79 GemO, §§ 2 und 3 GemHVO)
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 27.01.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | EUR |
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 3.293.940 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 3.685.775 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -391.835 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | -391.835 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | |
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 3.153.430 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 3.363.295 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | -209.865 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.500 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 517.800 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -516.300 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -726.165 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 500.000 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 65.000 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 435.000 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -291.165 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 500.000 EUR.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 EUR.
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt – siehe Hebesatzsatzung
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 410 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 470 v. H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 395 v. H.
der Steuermessbeträge.
Mühlhausen im Täle, den 28.01.2025
gez. Schaefer
– Bürgermeister –
Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2025 wurde vom Kommunalamt des Landratsamtes Göppingen mit Erlass vom 08.04.2025, Aktenzeichen 12 – 902.41, bestätigt.
Der in § 2 der Haushaltssatzung auf 500.000 Euro festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nach § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.
Der in § 4 der Haushaltssatzung auf 1.000.000 € festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite bedarf nach§ 89 Abs. 3 GemO der Genehmigung, diese wird erteilt.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wird hiermit gemäß § 81 Abs. 3 GemO öffentlich bekannt gemacht.
Jedermann kann in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan
in der Zeit | von | Dienstag, | dem 22.04.2025 |
bis | Mittwoch, | dem 30.04.2025 |
je einschließlich, während der üblichen Arbeitszeiten im Rathaus Mühlhausen i. T., Zimmer 01, Einsicht nehmen.
Mühlhausen i. T., 14. April 2025
gez. Schaefer
– Bürgermeister –