Aus den Rathäusern

Hilfe für Hochwassergeschädigte

In der Nacht vom 02. auf den 03.06.2024 kam es in Hochdorf entlang dem Talbach und dem Tobelbach zu extremem Hochwasser und zu teilweise immensen Schäden....

In der Nacht vom 02. auf den 03.06.2024 kam es in Hochdorf entlang dem Talbach und dem Tobelbach zu extremem Hochwasser und zu teilweise immensen Schäden.

Die Gemeinde Hochdorf, die Evangelische und die Katholische Kirche sowie die Arbeitsgemeinschaft Hochdorfer Vereine (AGHV) haben sich zusammengetan und eine Spendenaktion ins Leben gerufen, um den Betroffenen helfen zu können.

Hierzu hat die Gemeinde Hochdorf folgendes Spendenkonto bei der

Volksbank Plochingen eingerichtet:

DE77 6119 1310 0670 2220 11

Stichwort/Verwendungszweck: Hochwasser

Die bis zum 31.10.2024 eingegangene Spendensumme wird grundsätzlich prozentual auf die jeweils geltend gemachte Schadenssumme verteilt.

Geschädigte können bis zum 30.09.2024 einen Antrag auf Spendenauszahlung stellen. Es können nur solche Schäden geltend gemacht werden, die nicht von

einer Versicherung oder einer anderen Stelle ersetzt werden. Als Höchstauszahlungsbetrag pro geschädigtem Haushalt sind 5.000 Euro vorgesehen. In besonderen Härtefällen kann im Einzelfall anders entschieden werden.

Der Antrag für die Geschädigten und die Richtlinie zur Spendenverteilung können unter www.hochdorf.de gelesen und heruntergeladen werden.

Wir danken im Voraus ganz herzlich allen Spendern in der Hoffnung, das Leid der Geschädigten lindern zu können.

Gerhard Kuttler, Bürgermeister

Gerald Holzer, Pfarrer (Evang. Kirche)

Bernhard Ascher, Pfarrer (Kath. Kirche)

Rolf Dreher, Vorsitzender AGHV

Hinnweis: Ab einer Spende von 200 Euro erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung. Bei geringeren Beträgen akzeptiert das Finanzamt den Kontoauszug/Überweisungsbeleg.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Reichenbacher Anzeiger
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Ausgabe 28/2024
Hochdorfer Gemeindeanzeiger
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Ausgabe 27/2024
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Orte

Hochdorf
Reichenbach an der Fils

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Hochdorf
12.07.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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