15.05.2025
wird erinnert:
Grundsteuer II. Vorauszahlungsrate 2025
Gewerbesteuer II. Vorauszahlungsrate 2025
Durch diese Erinnerung soll verhindert werden, dass für Sie unnötige Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen.
Dieser öffentliche Aufruf gilt nicht für diejenigen Steuer- und Abgabenpflichtigen, die bereits an dem SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen.