Für die am 1. Juni 2025 stattfindende Bürgermeisterwahl sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen.
Die Wahlbenachrichtigungen für die von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragenen Personen werden in den nächsten Tagen ausgetragen. Sie benötigen die Wahlbenachrichtigung, um Ihr Wahlrecht im Wahllokal nachzuweisen oder um Briefwahl beantragen zu können.
Wer am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen kann, hat die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein QR-Code für den Internet-Wahlscheinantrag. Dieser QR-Code ist speziell für jede Wählerin und jeden Wähler gebildet, er führt zum Antrag und enthält bereits die passenden Daten der jeweiligen Person. Es braucht von der Wählerin bzw. dem Wähler nur das eigene Geburtsdatum ergänzt werden (und gegebenenfalls die abweichende Versandadresse, die eigene Erreichbarkeit) angegeben werden. Alternativ können die Briefwahlunterlagen auch über den Link auf unserer Homepage oder schriftlich mithilfe der Wahlbenachrichtigung beantragt werden.
Die Gemeindeverwaltung bittet alle Wahlberechtigten, die Ihr Wahlrecht nicht vor Ort im Wahllokal ausüben können, die Briefwahlunterlagen frühzeitig anzufordern.
Für eine mögliche Stichwahl informieren wir Sie bereits heute darüber, dass Sie nur eine Wahlbenachrichtigung für den 1. Juni 2025 und den 22. Juni 2025 erhalten. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, muss die Wahlbenachrichtigung erneut genutzt werden.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, melden Sie sich bitte ebenfalls umgehend im Einwohnermeldeamt (meldeamt@rathaus-pleidelsheim.de).
Die Gemeinde Pleidelsheim bedankt sich für Ihr Verständnis.