Die AVR Kommunal GmbH übernimmt das auf den Häckselplätzen angelieferte Reisig für die energetische Verwertung im Biomassekraftwerk Sinsheim.
Aus diesem Grund muss holziges und krautiges Material separat gelagert werden. Das krautige Material ist für die energetische Nutzung nicht geeignet.
Wir weisen darauf hin, dass auf den Häckselplätzen nur Reisig aus Hausgärten bis 20 cm Durchmesser angeliefert werden darf. Reisigabfälle von Grundstücken außerhalb der geschlossenen Ortschaften können verwertet werden, wo sie entstehen, durch Mulchen oder Verbrennen gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
Nicht erlaubt ist die Anlieferung von
Krautiges Material (Rasenschnitt, Laub etc.) muss getrennt angeliefert und gelagert werden. Entsprechende Hinweise der Bediensteten auf den Reisigplätzen sind zu beachten.
Wurzelstöcke können bei den Abfallentsorgungsanlagen Wiesloch und Sinsheim angeliefert werden.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die AVR Kommunal AöR eine Bio-Energie-Tonne zur Verfügung stellt. In dieser Tonne können Rasenschnitt, Laub und sonstige Gartenabfälle, neben kompostierbaren Küchenabfällen, entsorgt werden.
Die Anlieferung auf den Reisigplätzen ist nur während der Öffnungszeiten erlaubt.
Von Anfang Mai bis Ende September gelten folgende Öffnungszeiten:
Samstags von 10 bis 14:00 Uhr.
Wir bitten die Bevölkerung um Hinweise, wenn beobachtet wird, dass außerhalb der Öffnungszeiten Anlieferungen auf den Reisigplätzen erfolgen. Die entsprechenden Personen müssen mit einer Anzeige rechnen.
Anlieferungen auf den Reisigplätzen in Mühlhausen und Rettigheim sind nur für die Bevölkerung der Ortsteile Mühlhausen, Rettigheim und Tairnbach gestattet. Auf dem Reisigplatz Rettigheim dürfen auch Malscher Einwohner Reisig anliefern.