Gemeindeverwaltung Rietheim-Weilheim
78604 Rietheim-Weilheim
Aus den Rathäusern

Hinweise zur Stimmabgabe bei der Europawahl, Gemeinderatswahl und Kreistagwahl am 09. Juni 2024

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine Kurzzusammenfassung ist, lesen Sie vor der Stimmabgabe die Merkblätter zu den jeweiligen Wahlen. 1. Europawahl...

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine Kurzzusammenfassung ist, lesen Sie vor der Stimmabgabe die Merkblätter zu den jeweiligen Wahlen.

1. Europawahl

Bei der Europawahl haben Sie 1 Stimme.

Sie können dabei Ihre Stimme in der Weise abgeben, dass Sie durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz eindeutig kenntlich machen, welcher Partei oder politischen Vereinigung die Stimme gelten soll.

Sie dürfen den Stimmzettel jedoch nicht durchtrennen, da sonst Ihre Stimmabgabe ungültig ist.

2. Kreistagswahl

Bei der Kreistagswahl sind 4 Kreisräte zu wählen. Sie haben 4 Stimmen.

Die Stimmzettel für die Kreistagswahl sind zusammenhängend. Sie gelten jedoch als 6 Einzelstimmzettel.

Sie können bei der Kreistagswahl einem Bewerber bis zu 3 Stimmen geben. Sie können Bewerbern/innen aus verschiedenen Stimmzetteln Stimmen geben. Wenn Sie einen der 6 Stimmzettel ohne Kennzeichnung abgeben, erhalten von oben nach unten so viele Bewerber/innen je 1 Stimme, wie Kreisräte im Wahlkreis zu wählen sind.

Sofern Sie nur einen Stimmzettel benutzen und dabei auch Bewerber/Bewerberinnen aus anderen Stimmzetteln Stimmen geben wollen, so tragen Sie deren Namen in die freien Zeilen des Stimmzettels ein, den Sie für Ihre Stimmabgabe verwenden.

Ungültig ist Ihre Stimmabgabe, wenn Sie mehrere Stimmzettel (2 bis 6) ungekennzeichnet abgeben.

3. Gemeinderatswahl

Bei der Gemeinderatswahl sind wiederum 12 Gemeinderäte zu wählen und es gibt 1 Stimmzettel.

Da Mehrheitswahl stattfindet, können einem Bewerber / einer Bewerberin oder aber auch einer anderen wählbaren Person jeweils nur eine Stimme geben werden.

Wenn Sie eine andere wählbare Person durch Eintragung in eine freie Zeile wählen wollen, müssen Sie diese so eindeutig bezeichnen, dass zweifelsfrei erkennbar ist, welche Person Sie meinen. Bezeichnen Sie deshalb die von Ihnen gewählte Person in der freien Zeile zweifelsfrei durch Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Anschrift und nötigenfalls durch weitere Angaben.

Da 12 Gemeinderäte zu wählen sind, haben Sie 12 Stimmen. Sie müssen nicht alle Stimmen vergeben.

Wenn Sie einen Stimmzettel ohne Kennzeichnung abgeben oder wenn Sie einen Stimmzettel im Ganzen kennzeichnen, dann erhalten die ersten 12 im Stimmzettel aufgeführten Bewerber/Bewerberinnen je eine Stimme.

– Gemeindeverwaltung –

Erscheinung
Amtsblatt Rietheim-Weilheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2024

Orte

Rietheim-Weilheim

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von Gemeindeverwaltung Rietheim-Weilheim
29.05.2024
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