Stadt Sulz am Neckar
72172 Sulz am Neckar
Aus den Rathäusern

Hochwasserrisikomanagement Baden-Württemberg

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Privatpersonen müssen selbst Maßnahmen zur Eigenversorgung für den Fall eines Hochwassers treffen. Dazu sind...

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Privatpersonen müssen selbst Maßnahmen zur Eigenversorgung für den Fall eines Hochwassers treffen. Dazu sind sie gemäß § 5 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz des Bundes gesetzlich verpflichtet.

Näheres finden Sie auf der Homepage der Stadt Sulz am Neckar unter dem Link:

www.sulz.de/leben-wohnen/hochwasser.

Außerdem dürfen wir Sie darauf hinweisen, dass im Rathaus Mühlheim die Plakate zum Starkregenrisikomanagement eingesehen werden können.

Ihre Ortsverwaltung

Erscheinung
Mitteilungsblatt Stadt Sulz am Neckar
Ausgabe 16/2025

Orte

Sulz am Neckar

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Stadt Sulz am Neckar
17.04.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto