Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Privatpersonen müssen selbst Maßnahmen zur Eigenversorgung für den Fall eines Hochwassers treffen. Dazu sind sie gemäß § 5 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz des Bundes gesetzlich verpflichtet.
Näheres finden Sie auf der Homepage der Stadt Sulz am Neckar unter dem Link:
www.sulz.de/leben-wohnen/hochwasser.
Außerdem dürfen wir Sie darauf hinweisen, dass im Rathaus Mühlheim die Plakate zum Starkregenrisikomanagement eingesehen werden können.
Ihre Ortsverwaltung