Gemeinde Denkendorf
73770 Denkendorf
Aus den Rathäusern

//Hochwasserschutz, Gewässerschutz und Starkregenrisikomanagement in der Gemeinde//

Tipps und Informationen für Gewässeranlieger Hochwasser- und Starkregenereignisse stellen ein wachsendes Risiko dar – so auch in Denkendorf. Mit...
Falsch: Die Entwässerung des Untergeschosses erfolgt ohne Rückstausicherung. Die Folge: Das Regen-/ Mischwasser aus dem überfüllten Kanal wird durch die Abwasserrohre zurück ins Haus gedrängt und überflutet den Keller.
Falsch: Die Entwässerung des Untergeschosses erfolgt ohne Rückstausicherung. Die Folge: Das Regen-/ Mischwasser aus dem überfüllten Kanal wird durch die Abwasserrohre zurück ins Haus gedrängt und überflutet den Keller.

Tipps und Informationen für Gewässeranlieger

Hochwasser- und Starkregenereignisse stellen ein wachsendes Risiko dar – so auch in Denkendorf. Mit zahlreichen Maßnahmen im Bereich Hochwasserschutz und Gewässerschutz setzt die Gemeinde auf Prävention und Zusammenarbeit. Doch auch Grundstückseigentümer entlang von Bächen und Flüssen selbst können aktiv zur Risikominderung beitragen. Im Faltblatt erhalten Sie wichtige Informationen und Tipps, wie Sie Ihr Grundstück vor Hochwasser schützen und gleichzeitig die Natur entlang von Gewässern bewahren können. Informieren Sie sich, wie Sie Verantwortung übernehmen und Ihr Zuhause sicherer machen können.

Hochwasserschutz in der Gemeinde und im Zweckverband Hochwasser Körsch

In Denkendorf bestehen entlang der Körsch und vereinzelt auch entlang des Sulzbaches hochwasserbedingte Risiken für die Bevölkerung. Um diese Risiken zu minimieren und im Ernstfall gerüstet zu sein, ist es notwendig, Hand in Hand zu arbeiten. Hochwasserschutz kann nur dann effektiv organisiert werden, wenn institutionelle und räumliche Grenzen überwunden werden und sich auch jeder Einzelne seiner Verantwortung bewusst ist.

Im Jahr 2008 haben sich daher die Gemeinde Denkendorf und die Städte Stuttgart, Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen und Ostfildern in einem Zweckverband zusammengeschlossen, um gemeinsam ein abgestimmtes Hochwasserschutzkonzept für den gesamten Bereich der besonders überflutungsgefährdeten Körsch zu entwickeln. Insgesamt acht Hochwasserrückhaltebecken an verschiedenen Standorten entlang der Körsch sowie zahlreiche weitere abgestimmte Hochwasserschutzmaßnahmen in den beteiligten Kommunen möchte der Zweckverband in diesem Rahmen realisieren. Fünf davon sind bereits realisiert und das sechste befindet sich aktuell im Bau.

In Denkendorf wurden im Rahmen des Gesamtkonzeptes bereits Maßnahmen wie Dammschüttungen, Wegeanhebungen und Blocksteinsätze in den Bereichen Kläranlage, Textilforschung und im Gewerbegebiet Unteres Körschtal umgesetzt. Im Bereich der Hohenheimer Straße wurde zum Schutz der Bebauung entlang der Straße im Jahr 2015 auf einer Länge von 350 m eine Hochwasserschutzwand sowie ein –wall erstellt. Weitere Maßnahmen gibt es entlang des Bachwegs bzw. in einem ersten Bauabschnitt an der Körsch und an der Robert-Bosch-Straße. So wurde auch eine Hochwasserschutzwand an der Kirchstraße sowie die Starkregenmaßnahme an der Hohenheimer Straße realisiert. Eine weitere Maßnahme wird für den Bereich Lange Äcker/Wasserreute geplant und soll im Zuge der Erschließung des Baugebiets Wasserreute realisiert werden.

Hochwassergefahreninformationen können im Internet abgerufen werden

Ob ein Grundstück in einem hochwassergefährdeten Bereich liegt, wird in den Hochwassergefahrenkarten ersichtlich. Diese werden seit 2004 landesweit in einem Gemeinschaftsprojekt des Landes Baden-Württemberg und der Kommunen unter der Federführung der Regierungspräsidien erstellt. Ziel ist es, für alle relevanten Gewässer konkrete standardisierte Informationen über die möglichen Ausdehnungen und Tiefen von Hochwasserereignissen darzustellen.


Mit den Hochwassergefahrenkarten werden die Grundlagen für Maßnahmen der Gefahrenabwehr und des Hochwasserschutzes geschaffen. Bereiche, für die die Gefahrenkarten eine Überflutung zeigen, die statistisch einmal in hundert Jahren auftritt (HQ100) sind per Gesetz „Überschwemmungsgebiete“, für die besondere Vorschriften und Einschränkungen nach dem Wasserrecht gelten.


Für die Öffentlichkeit steht im Internet unter www.hochwasserbw.de ein interaktiver Kartendienst zum Abrufen der unterschiedlichen Hochwassergefahreninformationen für jedes individuelle Grundstück zur Verfügung. Aktuelle Pegelstände und Gefahrenmeldungen sind unter www.hvz.baden-wuerttemberg.de abrufbar.

Eigenvorsorge am Gewässer treffen

Wer ein Grundstück am Gewässer hat, kann sich glücklich schätzen: Gewässeranlieger haben ein Stück Natur und Erholung vor der Haustür. Damit geht aber auch eine gewisse Verantwortung einher. Falsches Verhalten kann zu negativen Eingriffen in das Ökosystem des Gewässers und zu Hochwasserschäden führen. Ablagerungen von Holz, Schnittgut und anderen Gegenständen können Abflusshindernisse bilden und damit das Hochwasserrisiko erhöhen. Die Wasserentnahme mit Pumpen oder der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger verursachen einen erheblichen Eingriff in das Fließgewässer. Mit dem richtigen Verhalten können Gewässeranlieger zu mehr Natur für die Bäche und Flüsse und zu mehr Hochwasserschutz beitragen.

Mit der Änderung des Wassergesetzes führt die Gemeinde im 5-Jahresturnus Gewässerschauen in Zusammenarbeit mit der Unteren Wasserbehörde durch, um die Einhaltung der Vorgaben der gesetzlichen Gewässerrandstreifen zu kontrollieren.

Infos zum Gewässerschutz im Überblick:

  • Eigentümer der Bäche und Flüsse sind Gemeinden, Städte oder das Land. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, naturnahe Gewässer zu erhalten oder zu schaffen.
  • Die Lagerung von Kompost, Holz, Bauschutt sowie der Bau von Anlagen ist nur mit ausreichendem Abstand zum Gewässer (innerorts mind. 5 m, außerorts mind. 10 m) zulässig. Solche Ablagerungen und Bauten erhöhen das Hochwasserrisiko.
  • Die Wasserentnahme ist nur mit Handschöpfgeräten (z.B. Gießkanne oder Eimer) erlaubt. Die Entnahme mit Pumpen bedarf einer rechtlichen Zulassung, da dies v.a. im Sommer einen massiven Eingriff ins Ökosystem Gewässer bedeutet.
  • Verbot der Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln und Dünger in einem Abstand von 5 m zum Gewässer. Diese Stoffe schädigen den Lebensraum Gewässer.
  • Ein naturnahes Ufer schützt Ihr Grundstück. Daher ist eine Befestigung der Ufer mit Mauern oder sonstigen Materialien nicht zulässig.

Weitere Informationen zum Gewässerschutz im Faltblatt

Detaillierte Informationen zu den Rechten und Pflichten am Gewässer liefert das Faltblatt „Tipps und Informationen für Gewässeranlieger“, welches im Internet heruntergeladen oder über die WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung (www.wbw-fortbildung.de) in Karlsruhe bezogen werden kann. Das Faltblatt der WBW Fortbildungsgesellschaft gibt Gewässeranliegern Ratschläge für einen nachhaltigen Umgang mit Gewässern am eigenen Grundstück. Außerdem erfährt man, wie man einen Beitrag zum Hochwasserschutz leisten kann. Die Inhalte basieren auf gesetzlichen Vorgaben des Bundes und des Landes Baden-Württemberg (WHG/WG).

Handlungsmöglichkeiten der Gemeinde beim Starkregen begrenzt

Im Oktober 2018 hat die Gemeinde als eine der ersten Kommunen im Land ein Starkregenrisikomanagementkonzept für die Ortslage in Denkendorf erstellt. In Ergänzung zum aktiven Hochwasserschutz gibt die Risikoanalyse Aufschluss darüber, welche Gebiete von den oft mit erheblichen Wassermengen verbundenen Starkregenereignissen besonders betroffen sind. Da die Gemeinde bei Starkregenereignissen nur einen begrenzten Handlungsspielraum hat, sind vor allem die privaten Grundstückseigentümer gefordert, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Durch geeignete Vorkehrungen können diese ihr Eigentum vor drohenden Hochwassergefahren schützen. Anhaltspunkte hierfür sind in den Gefahrenkarten ablesbar. Im Rahmen der Gefährdungsanalyse wurde ein Einzugsbereich in einem Umfang von ca. 11 km² untersucht und dabei Überflutungskarten für seltene (Jährlichkeit von 30 Jahren), außergewöhnliche (Jährlichkeit von 100 Jahren) und extreme Starkregenereignisse (128 Liter Niederschlag innerhalb einer Stunde pro m²) erarbeitet. Diese stellen für die jeweiligen Szenarien die potentiellen Abflusswege und Überflutungsausdehnungen dar. Es ist davon auszugehen, dass bei allen Szenarien die Ortskanalisation überlastet ist und bei den Starkregen nicht nur die Tallagen betroffen sind.

Als besonders gefährdet gelten die Bereiche Mühlhalden-, Rosen- und Hohenheimer Straße, der Bereich zwischen Uhland-, Friedrich- und Klingenstraße, die Gebiete Erlachgraben, Neuhäuser Straße und Maierhof, Lange Äcker-, Furt- und Deizisauer Straße sowie die Gewerbegebiete Aicher Brühl und Heerweg. Die Gefahrenkarten können auf der Website der Gemeinde abgerufen werden.

Was ist Starkregen und welche Folgen gibt es?

Wenn große Niederschlagsmengen innerhalb einer bestimmten, meist nur recht kurzen Zeitspanne fallen, wird von Starkregen gesprochen. Aber auch Dauerregen kann sehr intensiv ausfallen und damit in die Kategorie des Starkregens fallen.

Die offiziellen Richtlinien für die Einordnung von Starkregen hat der Deutsche Wetterdienst festgelegt. Er unterscheidet zwei Stufen des Starkregens: der Starkregen-Stufe 1 / markantes Wetter mit 15 bis 25 l/m² in 1 Stunde oder 20 bis 35 l/m² in 6 Stunden und der Starkregen-Stufe 2 / Unwetter mit mehr als 25 l/m² in 1 Stunde oder mehr als 35 l/m² in 6 Stunden.

Bei Starkregenereignissen sind die Auswirkungen schnell recht drastisch. Da in kurzer Zeit sehr viel Regen fällt, hat der Boden meist kaum Zeit, diesen aufzunehmen. Auch die Kanalisation ist oft überfordert. Somit sind rasch ansteigende Wasserpegel und nachfolgende Überschwemmungen, Sturzfluten oder Erdrutsche die Folge.

Eigenvorsorge vor Starkregen möglich

Eine Überflutung von Wohn- oder Kellerräumen durch ein Unwetter kann hohe Sachschäden hervorrufen. Zur Minimierung der Schäden am Privateigentum ist ein umfassender Versicherungsschutz wichtig. Die Hauseigentümer sollten prüfen, ob über die Gebäudeversicherung hinaus auch der Hausrat gegen Hochwasser abgesichert ist oder ob hierfür eine zusätzliche Versicherung notwendig ist.

Des Weiteren können einige Maßnahmen getroffen werden, um eine Überflutung einzudämmen oder sogar zu verhindern. Kellerräume sind bei Starkregen am höchsten gefährdet. Einerseits können sie durch Wasser von der Straße über Eingänge und Fenster überflutet werden. Um dies zu verhindern, können Kellerfenster und Lichtschächte mit wasserdichten Abdeckungen und druckwasserdichten Fenstern und Türen abgedichtet werden. Weiteren Schutz gegen Überflutung von der Straße bieten zudem die Erhöhungen von Lichtschachtoberkanten und Hauseingängen durch Treppen oder Rampen sowie das Errichten von Bodensenken und Bodenschwellen.

Andererseits kann eine Überflutung dadurch entstehen, dass die Kanalisation überlastet wird und ein Kanalrückstau entsteht. Dagegen schützt ein Rückstauventil oder eine Rückstauhebeanlage, die regelmäßig gewartet werden sollten.

Das Kanalnetz einer Gemeinde kann nicht darauf ausgerichtet werden, dass es jeden Starkregen oder Wolkenbruch sofort ableiten kann. Die Rohre der Kanalisation würden sonst zu groß und zu teuer werden und die Bürger über die Abwassergebühren unvertretbar belasten. Deshalb muss bei Starkregenereignissen eine kurzzeitige Überlastung des Entwässerungsnetzes und damit ein Rückstau in die Grundstücksentwässerungsanlagen in Kauf genommen werden. Sofern die Ablaufstellen im Haus nicht vorschriftsmäßig gesichert sind, kann das Kanalwasser durch den Rückstaudruck aus den unter der Rückstauebene gelegenen Ablaufstellen (Gully, Waschbecken, Waschmaschinenabläufe, Bäder, WC-Anlagen etc.) im Gebäude austreten. Auch wenn es bisher noch niemals zu einem Rückstau kam, kann nicht darauf vertraut werden, dass ein solcher, etwa infolge einer unvorhersehbaren, kurzfristigen Kanalverstopfung, für alle Zukunft ausbleibt.

Dachbegrünungen, der Verzicht auf Versiegelungen und Flächenbefestigungen oder wasserdurchlässige Befestigungen von Freiflächen können zu einer Minderung des Oberflächenabflusses führen und das Überflutungsrisiko dadurch verringern.

Mit Rückstausicherung für Starkregen vorsorgen

Die Hauseigentümer sind in eigener Verantwortung verpflichtet, alle tiefliegenden Ablaufstellen, vor allem im Keller, mit Rückstauvorrichtungen zu versehen. Alle Räume oder Hofflächen unter der „Rückstauebene“, die im Allgemeinen in Höhe der Straßenoberkante angenommen wird, müssen gesichert sein.

Bitte beachten Sie dabei die folgenden Punkte:

  • Liegen bei Revisionsschächten außerhalb von Gebäuden die Deckel unter der Rückstauebene, sind diese wasserdicht und innendruckfest auszuführen, sofern die Leitungen in den Schächten offen verlaufen. Innerhalb von Gebäuden ist die Abwasserleitung geschlossen mit abgedichteter Reinigungsöffnung durch einen Schacht zu führen.
  • Wählen Sie die richtigen Rückstausicherungen. Die seit Jahrzehnten bekannten Kellerabläufe (Gullys) mit Rückstaudoppelverschluss sind nur für fäkalienfreies Abwasser geeignet. Sie entsprechen der DIN 1997. Viele dieser Gullys haben die Möglichkeit Seiteneinläufe anzuschließen. Darüber hinaus gibt es seit einigen Jahren auch noch Absperrvorrichtungen für durchgehende Rohrleitungen, so dass damit problemlos Bodeneinläufe, Waschbecken, Spülbecken, Waschmaschinenabläufe, Bäder, Duschen und Ähnliches wirkungsvoll abgesichert werden können. Diese Rückstausicherungen haben alle grundsätzlich zwei Verschlüsse. Der Betriebsverschluss schließt die Leitung bei Rückstau selbständig. Der Notverschluss ist mit Hand zu betätigen. Es empfiehlt sich, sofern kein Schmutzwasser abgelassen wird, den Notverschluss stets verschlossen zu halten.
  • Fällt fäkalienhaltiges Abwasser aus Toilettenanlagen an, muss es in der Regel mittels einer Hebeanlage über die Rückstauebene gehoben werden. Bei Räumen untergeordneter Bedeutung, z. B. Einliegerwohnungen in Einfamilienhäusern, ist es bei Vorhandensein von natürlichem Gefälle gestattet, sofern im Bedarfsfall ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht, auch einen automatischen Rückstauverschluss nach DIN 19578 einzubauen. Dieser hat ebenfalls einen Betriebsverschluss und einen mit Hand zu betätigenden Notverschluss und ist selbstverständlich auch für fäkalienfreies Abwasser geeignet.
  • Bringen Sie die vom Hersteller mitgelieferte Anleitung deutlich sichtbar in unmittelbarer Nähe des Verschlusses an.
  • Wählen Sie stets den richtigen Einbauort für Ihren Rückstauverschluss. Es dürfen gezielt nur die Ablaufstellen, die unter der Rückstauebene liegen, geschützt werden. Leitungen aus Obergeschossen und Dachentwässerungen müssen ungehindert ablaufen können. Bauen Sie deshalb Ihren Rückstauverschluss auf gar keinen Fall in den Revisionsschacht vor dem Haus ein. Sie würden damit im Rückstaufall Ihre gesamte Entwässerungsanlage absperren.
  • Sorgen Sie für eine regelmäßige Inspektion und Wartung, damit Ihre Rückstauverschlüsse im Bedarfsfall auch funktionieren. Nehmen Sie also Ihren Rückstauverschluss einmal monatlich in Augenschein und betätigen Sie den Notverschluss.

Die Wartung ist mindestens zweimal im Jahr durchzuführen. Bei Rückstauverschlüssen für fäkalienfreies Abwasser soll nach DIN 1986, Teil 32 die Anlage von einem Fachkundigen gewartet werden. Bei Rückstauverschlüssen für fäkalienhaltiges Abwasser muss dies nach DIN 1986, Teil 33 durch einen Fachbetrieb erfolgen. Hauptsächlich bezieht sich die Wartung auf die Entfernung von Schmutz und Ablagerungen, Prüfung von Dichtungen, Kontrolle der Mechanik, Feststellen der Dichtheit und Funktionsprüfung. Der Abschluss eines Wartungsvertrages wird empfohlen.

  • Drainagen sollten möglichst nicht an Misch- oder Schmutzwasserkanäle angeschlossen werden. Sofern ein Anschluss an einen Mischwasserkanal oder einen freien Vorfluter (Gewässer) erfolgt, ist auch hier eine Rückstausicherung unerlässlich. Bitte bedenken Sie aber dabei, dass bei Verschluss der Rückstausicherung die Dränage nicht arbeiten kann und das Grundwasser ansteigt. Besser ist hier den Keller als wasserdichte Wanne auszubauen.
  • Hofflächen, Tiefeinfahrten in Kellergaragen etc., die tiefer als die Rückstauebene liegen, können bei Vorhandensein natürlichen Gefälles nur dann über Rückstauverschlüsse nach DIN 1997 oder DIN 19578 entwässert werden, wenn geeignete Maßnahmen ein Überfluten der tiefer liegenden Räume durch Regenwasser bei geschlossener Rückstausicherung verhindern. Ansonsten muss Niederschlagswasser von Flächen unterhalb der Rückstauebene über eine automatisch arbeitende Hebeanlage rückstaufrei der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden.
  • Kellerlichtschächte sollten mindestens 10 – 15 cm über das umgebende Gelände hochgezogen werden, um Eindringen von Oberflächenwasser zu verhindern. Dies gilt auch für die oberste Stufe von außenliegenden Kellerabgängen. Auch die Kellereingangstür sollte eine Schwelle in dieser Höhe erhalten. Die relativ bescheidenen Niederschlagsmengen der Kellerabgänge können im Regelfall versickert werden. Ist dies nicht möglich und muss der Einlauf an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen werden, ist er mit einem Bodenablauf gemäß DIN 1997 gegen Rückstau zu sichern.

Bitte nehmen Sie diese Anregungen in Ihrem eigenen Interesse sehr ernst. Nur bei ihrer Beachtung ist ein sicherer Schutz Ihres Eigentums gegen Rückstau bzw. Überschwemmungsschäden gegeben.

Bei speziellen Fragen zur Rückstausicherung wenden Sie sich bitte an Ihren Fachbetrieb für sanitäre Anlagen und Installationen oder an die Gemeinde.

Erscheinung
Gemeindeanzeiger Denkendorf
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025

Orte

Denkendorf

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Denkendorf
24.04.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto