Hochwasser- und Starkregenereignisse stellen ein wachsendes Risiko dar – so auch in Denkendorf. Mit zahlreichen Maßnahmen im Bereich Hochwasserschutz und Gewässerschutz setzt die Gemeinde auf Prävention und Zusammenarbeit. Doch auch Grundstückseigentümer entlang von Bächen und Flüssen selbst können aktiv zur Risikominderung beitragen. Im Faltblatt erhalten Sie wichtige Informationen und Tipps, wie Sie Ihr Grundstück vor Hochwasser schützen und gleichzeitig die Natur entlang von Gewässern bewahren können. Informieren Sie sich, wie Sie Verantwortung übernehmen und Ihr Zuhause sicherer machen können.
In Denkendorf bestehen entlang der Körsch und vereinzelt auch entlang des Sulzbaches hochwasserbedingte Risiken für die Bevölkerung. Um diese Risiken zu minimieren und im Ernstfall gerüstet zu sein, ist es notwendig, Hand in Hand zu arbeiten. Hochwasserschutz kann nur dann effektiv organisiert werden, wenn institutionelle und räumliche Grenzen überwunden werden und sich auch jeder Einzelne seiner Verantwortung bewusst ist.
Im Jahr 2008 haben sich daher die Gemeinde Denkendorf und die Städte Stuttgart, Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen und Ostfildern in einem Zweckverband zusammengeschlossen, um gemeinsam ein abgestimmtes Hochwasserschutzkonzept für den gesamten Bereich der besonders überflutungsgefährdeten Körsch zu entwickeln. Insgesamt acht Hochwasserrückhaltebecken an verschiedenen Standorten entlang der Körsch sowie zahlreiche weitere abgestimmte Hochwasserschutzmaßnahmen in den beteiligten Kommunen möchte der Zweckverband in diesem Rahmen realisieren. Fünf davon sind bereits realisiert und das sechste befindet sich aktuell im Bau.
In Denkendorf wurden im Rahmen des Gesamtkonzeptes bereits Maßnahmen wie Dammschüttungen, Wegeanhebungen und Blocksteinsätze in den Bereichen Kläranlage, Textilforschung und im Gewerbegebiet Unteres Körschtal umgesetzt. Im Bereich der Hohenheimer Straße wurde zum Schutz der Bebauung entlang der Straße im Jahr 2015 auf einer Länge von 350 m eine Hochwasserschutzwand sowie ein –wall erstellt. Weitere Maßnahmen gibt es entlang des Bachwegs bzw. in einem ersten Bauabschnitt an der Körsch und an der Robert-Bosch-Straße. So wurde auch eine Hochwasserschutzwand an der Kirchstraße sowie die Starkregenmaßnahme an der Hohenheimer Straße realisiert. Eine weitere Maßnahme wird für den Bereich Lange Äcker/Wasserreute geplant und soll im Zuge der Erschließung des Baugebiets Wasserreute realisiert werden.
Ob ein Grundstück in einem hochwassergefährdeten Bereich liegt, wird in den Hochwassergefahrenkarten ersichtlich. Diese werden seit 2004 landesweit in einem Gemeinschaftsprojekt des Landes Baden-Württemberg und der Kommunen unter der Federführung der Regierungspräsidien erstellt. Ziel ist es, für alle relevanten Gewässer konkrete standardisierte Informationen über die möglichen Ausdehnungen und Tiefen von Hochwasserereignissen darzustellen.
Mit den Hochwassergefahrenkarten werden die Grundlagen für Maßnahmen der Gefahrenabwehr und des Hochwasserschutzes geschaffen. Bereiche, für die die Gefahrenkarten eine Überflutung zeigen, die statistisch einmal in hundert Jahren auftritt (HQ100) sind per Gesetz „Überschwemmungsgebiete“, für die besondere Vorschriften und Einschränkungen nach dem Wasserrecht gelten.
Für die Öffentlichkeit steht im Internet unter www.hochwasserbw.de ein interaktiver Kartendienst zum Abrufen der unterschiedlichen Hochwassergefahreninformationen für jedes individuelle Grundstück zur Verfügung. Aktuelle Pegelstände und Gefahrenmeldungen sind unter www.hvz.baden-wuerttemberg.de abrufbar.
Wer ein Grundstück am Gewässer hat, kann sich glücklich schätzen: Gewässeranlieger haben ein Stück Natur und Erholung vor der Haustür. Damit geht aber auch eine gewisse Verantwortung einher. Falsches Verhalten kann zu negativen Eingriffen in das Ökosystem des Gewässers und zu Hochwasserschäden führen. Ablagerungen von Holz, Schnittgut und anderen Gegenständen können Abflusshindernisse bilden und damit das Hochwasserrisiko erhöhen. Die Wasserentnahme mit Pumpen oder der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger verursachen einen erheblichen Eingriff in das Fließgewässer. Mit dem richtigen Verhalten können Gewässeranlieger zu mehr Natur für die Bäche und Flüsse und zu mehr Hochwasserschutz beitragen.
Mit der Änderung des Wassergesetzes führt die Gemeinde im 5-Jahresturnus Gewässerschauen in Zusammenarbeit mit der Unteren Wasserbehörde durch, um die Einhaltung der Vorgaben der gesetzlichen Gewässerrandstreifen zu kontrollieren.
Detaillierte Informationen zu den Rechten und Pflichten am Gewässer liefert das Faltblatt „Tipps und Informationen für Gewässeranlieger“, welches im Internet heruntergeladen oder über die WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung (www.wbw-fortbildung.de) in Karlsruhe bezogen werden kann. Das Faltblatt der WBW Fortbildungsgesellschaft gibt Gewässeranliegern Ratschläge für einen nachhaltigen Umgang mit Gewässern am eigenen Grundstück. Außerdem erfährt man, wie man einen Beitrag zum Hochwasserschutz leisten kann. Die Inhalte basieren auf gesetzlichen Vorgaben des Bundes und des Landes Baden-Württemberg (WHG/WG).
Im Oktober 2018 hat die Gemeinde als eine der ersten Kommunen im Land ein Starkregenrisikomanagementkonzept für die Ortslage in Denkendorf erstellt. In Ergänzung zum aktiven Hochwasserschutz gibt die Risikoanalyse Aufschluss darüber, welche Gebiete von den oft mit erheblichen Wassermengen verbundenen Starkregenereignissen besonders betroffen sind. Da die Gemeinde bei Starkregenereignissen nur einen begrenzten Handlungsspielraum hat, sind vor allem die privaten Grundstückseigentümer gefordert, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Durch geeignete Vorkehrungen können diese ihr Eigentum vor drohenden Hochwassergefahren schützen. Anhaltspunkte hierfür sind in den Gefahrenkarten ablesbar. Im Rahmen der Gefährdungsanalyse wurde ein Einzugsbereich in einem Umfang von ca. 11 km² untersucht und dabei Überflutungskarten für seltene (Jährlichkeit von 30 Jahren), außergewöhnliche (Jährlichkeit von 100 Jahren) und extreme Starkregenereignisse (128 Liter Niederschlag innerhalb einer Stunde pro m²) erarbeitet. Diese stellen für die jeweiligen Szenarien die potentiellen Abflusswege und Überflutungsausdehnungen dar. Es ist davon auszugehen, dass bei allen Szenarien die Ortskanalisation überlastet ist und bei den Starkregen nicht nur die Tallagen betroffen sind.
Als besonders gefährdet gelten die Bereiche Mühlhalden-, Rosen- und Hohenheimer Straße, der Bereich zwischen Uhland-, Friedrich- und Klingenstraße, die Gebiete Erlachgraben, Neuhäuser Straße und Maierhof, Lange Äcker-, Furt- und Deizisauer Straße sowie die Gewerbegebiete Aicher Brühl und Heerweg. Die Gefahrenkarten können auf der Website der Gemeinde abgerufen werden.
Wenn große Niederschlagsmengen innerhalb einer bestimmten, meist nur recht kurzen Zeitspanne fallen, wird von Starkregen gesprochen. Aber auch Dauerregen kann sehr intensiv ausfallen und damit in die Kategorie des Starkregens fallen.
Die offiziellen Richtlinien für die Einordnung von Starkregen hat der Deutsche Wetterdienst festgelegt. Er unterscheidet zwei Stufen des Starkregens: der Starkregen-Stufe 1 / markantes Wetter mit 15 bis 25 l/m² in 1 Stunde oder 20 bis 35 l/m² in 6 Stunden und der Starkregen-Stufe 2 / Unwetter mit mehr als 25 l/m² in 1 Stunde oder mehr als 35 l/m² in 6 Stunden.
Bei Starkregenereignissen sind die Auswirkungen schnell recht drastisch. Da in kurzer Zeit sehr viel Regen fällt, hat der Boden meist kaum Zeit, diesen aufzunehmen. Auch die Kanalisation ist oft überfordert. Somit sind rasch ansteigende Wasserpegel und nachfolgende Überschwemmungen, Sturzfluten oder Erdrutsche die Folge.
Eine Überflutung von Wohn- oder Kellerräumen durch ein Unwetter kann hohe Sachschäden hervorrufen. Zur Minimierung der Schäden am Privateigentum ist ein umfassender Versicherungsschutz wichtig. Die Hauseigentümer sollten prüfen, ob über die Gebäudeversicherung hinaus auch der Hausrat gegen Hochwasser abgesichert ist oder ob hierfür eine zusätzliche Versicherung notwendig ist.
Des Weiteren können einige Maßnahmen getroffen werden, um eine Überflutung einzudämmen oder sogar zu verhindern. Kellerräume sind bei Starkregen am höchsten gefährdet. Einerseits können sie durch Wasser von der Straße über Eingänge und Fenster überflutet werden. Um dies zu verhindern, können Kellerfenster und Lichtschächte mit wasserdichten Abdeckungen und druckwasserdichten Fenstern und Türen abgedichtet werden. Weiteren Schutz gegen Überflutung von der Straße bieten zudem die Erhöhungen von Lichtschachtoberkanten und Hauseingängen durch Treppen oder Rampen sowie das Errichten von Bodensenken und Bodenschwellen.
Andererseits kann eine Überflutung dadurch entstehen, dass die Kanalisation überlastet wird und ein Kanalrückstau entsteht. Dagegen schützt ein Rückstauventil oder eine Rückstauhebeanlage, die regelmäßig gewartet werden sollten.
Das Kanalnetz einer Gemeinde kann nicht darauf ausgerichtet werden, dass es jeden Starkregen oder Wolkenbruch sofort ableiten kann. Die Rohre der Kanalisation würden sonst zu groß und zu teuer werden und die Bürger über die Abwassergebühren unvertretbar belasten. Deshalb muss bei Starkregenereignissen eine kurzzeitige Überlastung des Entwässerungsnetzes und damit ein Rückstau in die Grundstücksentwässerungsanlagen in Kauf genommen werden. Sofern die Ablaufstellen im Haus nicht vorschriftsmäßig gesichert sind, kann das Kanalwasser durch den Rückstaudruck aus den unter der Rückstauebene gelegenen Ablaufstellen (Gully, Waschbecken, Waschmaschinenabläufe, Bäder, WC-Anlagen etc.) im Gebäude austreten. Auch wenn es bisher noch niemals zu einem Rückstau kam, kann nicht darauf vertraut werden, dass ein solcher, etwa infolge einer unvorhersehbaren, kurzfristigen Kanalverstopfung, für alle Zukunft ausbleibt.
Dachbegrünungen, der Verzicht auf Versiegelungen und Flächenbefestigungen oder wasserdurchlässige Befestigungen von Freiflächen können zu einer Minderung des Oberflächenabflusses führen und das Überflutungsrisiko dadurch verringern.
Die Hauseigentümer sind in eigener Verantwortung verpflichtet, alle tiefliegenden Ablaufstellen, vor allem im Keller, mit Rückstauvorrichtungen zu versehen. Alle Räume oder Hofflächen unter der „Rückstauebene“, die im Allgemeinen in Höhe der Straßenoberkante angenommen wird, müssen gesichert sein.
Bitte beachten Sie dabei die folgenden Punkte:
Die Wartung ist mindestens zweimal im Jahr durchzuführen. Bei Rückstauverschlüssen für fäkalienfreies Abwasser soll nach DIN 1986, Teil 32 die Anlage von einem Fachkundigen gewartet werden. Bei Rückstauverschlüssen für fäkalienhaltiges Abwasser muss dies nach DIN 1986, Teil 33 durch einen Fachbetrieb erfolgen. Hauptsächlich bezieht sich die Wartung auf die Entfernung von Schmutz und Ablagerungen, Prüfung von Dichtungen, Kontrolle der Mechanik, Feststellen der Dichtheit und Funktionsprüfung. Der Abschluss eines Wartungsvertrages wird empfohlen.
Bitte nehmen Sie diese Anregungen in Ihrem eigenen Interesse sehr ernst. Nur bei ihrer Beachtung ist ein sicherer Schutz Ihres Eigentums gegen Rückstau bzw. Überschwemmungsschäden gegeben.
Bei speziellen Fragen zur Rückstausicherung wenden Sie sich bitte an Ihren Fachbetrieb für sanitäre Anlagen und Installationen oder an die Gemeinde.