Der Hund ist des Menschen liebstes Haustier und gehört bei vielen Haltern schon zur Familie. Doch genau wie bei Familienmitgliedern muss man bei Hunden darauf achten, wie sie sich in der Öffentlichkeit benehmen. In der Polizeiverordnung der Gemeinde Neckargerach sind hierzu einige Regelungen verankert, die wir nochmals ins Gedächtnis rufen möchten:
Leider kam es jüngster Vergangenheit zu massiven Beschwerden aus der Bevölkerung. Freilaufende Hunde ängstigen durch ihr Verhalten Passanten, griffen sogar andere Hunde an und verrichteten ihre Notdurft in Vorgärten oder landwirtschaftlich genutzten Flächen. Wir bitten daher eingehend alle Hundehalter, sich an die oben angeführten Regeln zu halten.
Sollte keine Besserung eintreten, sieht sich die Gemeindeverwaltung gezwungen, Verstöße konsequent zu ahnden und mit Bußgeldern zu belegen.