§ 11
(4) In der Flur (Feld, Forst und Brache) des gesamten Gemeindegebiets Dielheim müssen Hunde während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeiten (Zeitraum vom 15. März bis zum 31. Juli) freilebender Tiere an der Leine geführt werden, es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde sind. Die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes und des Naturschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg bleiben hierdurch unberührt.
Aus gegebenem Anlass möchten wir alle Hundehalterdringend bitten, ihre Hunde in den Wäldern und auf den Wiesen angeleint zu lassen und möglichst auf den Wegen zu bleiben. Gerade jetzt, in der Brut- und Setzzeit, legen die Ricken ihre Rehkitze in Wäldern und auf Wiesen ab, um Feinde nicht auf deren Spur zu bringen. Sie besuchen sie in den ersten Lebenstagen nur zum Säugen. Stöbert ein Hund aber ein solches Kitz auf, besteht nicht nur die Gefahr, dass er es verletzt, sondern insbesondere auch, dass die Ricke das Kitz wegen des Hundegeruchs nicht mehr annimmt. Apropos Geruch … Unsere Hunde riechen Wildtiere lange bevor wir sie sehen, Ihrer auch? Da ist Vorsicht doch besser als späteres Bedauern. Immer wieder liest und hört man von gerissenen Rehkitzen und gehetztem Wild. Mit Ihrer Umsicht bleiben uns solche Schlagzeilen sicherlich erspart. Vielen Dank dafür!