Stadtverwaltung Haiterbach
72221 Haiterbach
Aus den Rathäusern

Hundehaltung

Wir begrüßen die zahlreichen Hundebesitzer und Hundebesitzerinnen in unserer Stadt – Hunde sind bei uns herzlich willkommen. Um ein gutes Miteinander...

Wir begrüßen die zahlreichen Hundebesitzer und Hundebesitzerinnen in unserer Stadt – Hunde sind bei uns herzlich willkommen.

Um ein gutes Miteinander gewährleisten zu können, möchten wir an die folgenden Regeln erinnern:

  • Hunde sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird.
  • Im Innenbereich (§§ 30 - 34 BauGB) sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen.
  • Hunde dürfen ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
  • Auf Spielplätze dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.
  • Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
  • Hunde sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.

Auslöser hierfür ist ein Vorfall, der am Ostersonntag auf einem städtischen Spielplatz stattgefunden hat. Solche Erlebnisse hinterlassen Spuren – sowohl bei Kindern, ihren Familien als auch bei den Haltern, die möglicherweise mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.

Wir bitten daher alle Hundehalter und Hundehalterinnen um Rücksicht. Halten Sie sich an die geltenden Regeln und helfen Sie mit, unsere öffentlichen Räume sicher und angenehm für alle zu gestalten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Verantwortung.

Erscheinung
Amtsblatt Stadt Haiterbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025

Orte

Haiterbach

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