Immer wieder gibt es Beschwerden über die Hinterlassenschaften von Hunden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, öffentlichen Anlagen und sogar auf Gehwegen! Es sollte für Besitzer selbstverständlich sein, den Kot ihres Hundes selbst zu entsorgen. Rechtlich gesehen ist die Verunreinigung durch Hundekot eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße belegt werden!