Bei der Gemeindeverwaltung gingen Beschwerden darüber ein, dass Hunde ihre Notdurft innerorts verrichten und die Hundehalter diese nicht beseitigen.
Aus diesem Grund möchten wir darauf hinweisen, dass es eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wenn Hunde ihre Notdurft auf Gehwegen, in fremden Vorgärten oder in Grün-, Sport- und Erholungsanlagen oder auf Kinderspielplätzen verrichten, sowie an den beliebten Strecken, z. B. Richtung Höfle Hof, der ebenso regelmäßig von unseren Kindergartenkindern genutzt wird.
Geschieht dies doch, ist der/die Hundeführer(in) verpflichtet, verbotswidrig abgelagerten Hundekot unverzüglich zu beseitigen.
Außerdem möchten wir in diesem Zusammenhang an die Hundebesitzer appellieren, die Leinenpflicht im Innenbereich einzuhalten.
- Gemeindeverwaltung-