Insgesamt leben fast 2.000 Hunde in Waiblingen. Dass „Herrchen“ oder „Frauchen“ ihre Vierbeinernicht auf Kinderspielplätzen ausführen dürfen, sollte selbstverständlich sein. Aber auch auf Gehwegen, in öffentlichen Grünanlagen und in Vorgärten dürfen die Tiere keine Häufchen hinterlassen. Wenn es doch einmal passiert sein sollte, müssen die Halter der Hunde oder die Personen, welche die Tiere ausführen, die Hinterlassenschaft umgehend beseitigen. Hierfür stehen die Hundekottüten an vielen Orten bereit. Diese gehören in den Restmüll, nicht in die Biotonne.
Manche Hundebesitzer sind der Auffassung, mit der Hundesteuer eine „Gebühr“ für die öffentliche Beseitigung des Hundekots zu entrichten. Die Steuer ist aber eine gesundheitspolizeiliche Maßnahme, um die Zahl der Hunde in Grenzen zu halten.
Die Polizeiverordnung der Stadt Waiblingen sagt in § 11 deutlich aus:
„Die Halterin oder der Halter oder die Führerin oder der Führer eines Hundes haben dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün-, Freizeit- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.“