Hundehalter haben dafür zu sorgen, dass ihre Tiere nicht zu den Ruhezeiten bellen. Diese sind nachmittags zwischen 12:00 und 14:00 Uhr sowie die Nachtruhe zwischen 22:00 und 07:00 Uhr. Darüber hinaus gilt Hundegebell als Ruhestörung, wenn ein Hund mehr als zehn Minuten ununterbrochen bellt und die Lärmbelästigung durch den Hund insgesamt 30 Minuten am Tag überschreitet. Bei Beschwerden ist daher, wenn möglich, von den Beschwerdeführern eine entsprechende Dokumentation beizufügen. Die Ortspolizeibehörden können unnötige und unzumutbare Lärmbelästigungen im Einzelfall als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld von bis zu 5.000 Euro ahnden.