Gemeinde Helmstadt-Bargen
74921 Helmstadt-Bargen
Aus den Rathäusern

Hundelärm während Ruhezeiten

Hundehalter haben dafür zu sorgen, dass ihre Tiere nicht zu den Ruhezeiten bellen. Diese sind nachmittags zwischen 12:00 und 14:00 Uhr sowie die Nachtruhe...

Hundehalter haben dafür zu sorgen, dass ihre Tiere nicht zu den Ruhezeiten bellen. Diese sind nachmittags zwischen 12:00 und 14:00 Uhr sowie die Nachtruhe zwischen 22:00 und 07:00 Uhr. Darüber hinaus gilt Hundegebell als Ruhestörung, wenn ein Hund mehr als zehn Minuten ununterbrochen bellt und die Lärmbelästigung durch den Hund insgesamt 30 Minuten am Tag überschreitet. Bei Beschwerden ist daher, wenn möglich, von den Beschwerdeführern eine entsprechende Dokumentation beizufügen. Die Ortspolizeibehörden können unnötige und unzumutbare Lärmbelästigungen im Einzelfall als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld von bis zu 5.000 Euro ahnden.

Erscheinung
Nachrichtenblatt Brunnenregion
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2025

Orte

Epfenbach
Helmstadt-Bargen
Neckarbischofsheim
Neidenstein
Reichartshausen

Kategorien

Aus den Rathäusern
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto