Die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2025 wurden/werden in den nächsten Tagen den Hundehaltern zugestellt. Die Hundesteuer wird nach den Vorschriften der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Ostfildern erhoben. Die Steuer beträgt für jeden im Stadtgebiet gehaltenen, über drei Monate alten Hund, 132 Euro. Für das Halten eines Kampfhundes beträgt der Steuersatz 396 Euro. Werden mehrere Hunde in einem Haushalt gehalten, so erhöht sich der Steuerbetrag für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 264 Euro, für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund auf 792 Euro.
Die im Jahr 2024 ausgegebene/n Hundesteuermarke/n (oval/rotviolett) sind bis voraussichtlich 31. Dezember 2027 gültig und müssen sichtbar am Halsband getragen werden.
Alle seitherigen Hundesteuermarken sind ungültig und dürfen nicht mehr benutzt werden.
Unleserlich gewordene Hundesteuermarken werden kostenfrei, nach Vorlage der unleserlichen Hundesteuermarke, ausgetauscht. Bei Verlust einer Hundesteuermarke ist dies unverzüglich zu melden, damit dem Halter eine Ersatzmarke gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr von 5 Euro ausgehändigt werden kann. Ein Vorteil der Hundesteuermarke ist, dass entlaufene Hunde schneller gefunden und dem Besitzer zurückgegeben werden können.
Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb eines Monats an die Stadt zurückzugeben.
Die Steuerschuld entsteht am 1. Januar für jeden an diesem Tag gehaltenen, über drei Monate alten Hund. Wird ein Hund erst nach dem 1. Januar drei Monate alt oder wird ein über drei Monate alter Hund erst nach diesem Zeitpunkt gehalten, so entsteht die Steuerschuld und beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des folgenden Monats. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung beendet wird; evtl. zu viel bezahlte Hundesteuer wird bei der Abmeldung erstattet. Wer in Ostfildern einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Stadt Ostfildern anzuzeigen.
Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuerbefreiung, so ist dies ebenfalls innerhalb eines Monats anzuzeigen. Wechselt die Hundehaltung, so sind in der Anzeige der Zeitpunkt der Abgabe, der Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben. Ein Hundehalter, der aus einer anderen Gemeinde nach Ostfildern umzieht, muss die Hundehaltung anmelden, und die Hundehaltung am bisherigen Wohnort abmelden. Zur An- und Abmeldung der Hunde sollen zur Vermeidung von Rückfragen die im Rathaus Nellingen, Klosterhof 6 und im Stadthaus, Gerhard-Koch-Straße 1, Scharnhauser Park, erhältlichen Vordrucke verwendet werden. Diese können auch im Internet unter www.ostfildern.de abgerufen werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Fachbereich 1/Ordnung gehalten ist, bei Überschreitung der Anzeigefrist ein Verwarnungsgeld bzw. eine Geldbuße festzusetzen.
Kampfhunde sind solche Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren besteht. Kampfhunde sind insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, solange nicht der Ortspolizeibehörde für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren aufweist.
Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen, können von der Hundesteuer befreit werden. Ein Befreiungsantrag kann gestellt werden, wenn der Hundebesitzer einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "Bl", "aG" oder "H" besitzt.
Die Steuerbefreiung kann außerdem für Hunde gewährt werden, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen oder die als Nachsuchenhunde eingesetzt werden und beim Landesjagdverband registriert sind. In absoluten Härtefällen besteht auf schriftlichen Antrag und nach Vorlage von Nachweisen eine Möglichkeit auf Ratenzahlung.
Allen Steuerzahlern, die noch nicht am Lastschrifteinzug teilnehmen, wird empfohlen, diese einfache und kostengünstige Möglichkeit zu nutzen.
Wenden Sie sich dazu bitte an die Stadtkasse, unter Telefon 3404-478 bzw. 3404-491 oder per E-Mail an stadtkasse@ostfildern.de.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Zentralen Dienste/Finanzen, Sachgebiet Steuern im Rathaus Nellingen, Klosterhof 6, Zimmer 3.2, Susanne Stolz, Telefon 3404-460 oder Olaf Kasten 3404-459, per E-Mail möglich unter steuern@ostfildern.de.