Steuer wird am 15.02.2025 fällig
Die Hundesteuer wird am 15.02.2025 zur Zahlung fällig.
Nutzen Sie das Abbuchungsverfahren, denn bei Nichtbeachten des Fälligkeitstermins müssen wir Säumniszuschläge und Mahngebühren erheben. Wir weisen deshalb in diesem Zusammenhang nochmals auf die Vorteile des Abbuchungsverfahrens hin, mit dem Sie Säumniszuschläge und Mahngebühren vermeiden.
Die aktuellen Hundesteuersätze:
Ersthund 160 €
Zweithund 300 €
Zwingerhaltung 400 €
Bitte denken Sie daran, nach § 10 der Hundesteuersatzung der Gemeinde ist die Hundehaltung binnen eines Monats nach Beginn bei der Gemeinde anzumelden.
Wer seinen Hund nicht bei der Gemeinde anmeldet, begeht nach § 12 der Hundesteuersatzung eine Ordnungswidrigkeit.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Finanzabteilung unter der Telefonnummer 07157/126-44 oder david.schill@dettenhausen.de.