Aus den Rathäusern

Hundesteuer 2025

Steuer wird am 15.02.2025 fällig Die Hundesteuer wird am 15.02.2025 zur Zahlung fällig. Nutzen Sie das Abbuchungsverfahren, denn bei Nichtbeachten...

Steuer wird am 15.02.2025 fällig

Die Hundesteuer wird am 15.02.2025 zur Zahlung fällig.

Nutzen Sie das Abbuchungsverfahren, denn bei Nichtbeachten des Fälligkeitstermins müssen wir Säumniszuschläge und Mahngebühren erheben. Wir weisen deshalb in diesem Zusammenhang nochmals auf die Vorteile des Abbuchungsverfahrens hin, mit dem Sie Säumniszuschläge und Mahngebühren vermeiden.

Die aktuellen Hundesteuersätze:

Ersthund 160 €

Zweithund 300 €

Zwingerhaltung 400 €

Bitte denken Sie daran, nach § 10 der Hundesteuersatzung der Gemeinde ist die Hundehaltung binnen eines Monats nach Beginn bei der Gemeinde anzumelden.

Wer seinen Hund nicht bei der Gemeinde anmeldet, begeht nach § 12 der Hundesteuersatzung eine Ordnungswidrigkeit.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Finanzabteilung unter der Telefonnummer 07157/126-44 oder david.schill@dettenhausen.de.

Erscheinung
Amtsblatt Gemeinde Dettenhausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2025
von Gemeinde Dettenhausen
06.02.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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