Aus den Rathäusern

Hundesteuer

Ihre Gemeindekasse informiert: Am 01. März 2025 ist folgende Zahlung fällig: - Hundesteuer / Jahreszahlungen für 2025 Bitte beachten Sie: Um Kosten...

Ihre Gemeindekasse informiert:

Am 01. März 2025 ist folgende Zahlung fällig:

- Hundesteuer / Jahreszahlungen für 2025
Bitte beachten Sie:
Um Kosten und Papier zu sparen, werden bei der Hundesteuer keine Jahresbescheide mehr verschickt. Einen Bescheid erhalten Sie nur noch bei Änderungen. Wenn Sie keinen Änderungsbescheid erhalten haben, ist der Vorjahresbetrag zur Zahlung am 01.03. fällig.

Um Ihnen unnötige Mahnkosten zu ersparen, bitten wir um Beachtung des Zahlungstermins.

Gleichzeitig möchten wir Sie auf unser Abbuchungsverfahren aufmerksam machen. Ein entsprechender Vordruck ist nachfolgend abgedruckt. Steuerpflichtige, die der Gemeindekasse bisher noch keine SEPA-Abbuchungsermächtigung erteilt haben, müssen selbst an die rechtzeitige Bezahlung Ihrer Steuern/Abgaben denken.

Das SEPA-Abbuchungsverfahren ist also vorteilhaft für Sie und rationell für uns.

SEPA-Abbuchungsverfahren, das bedeutet für Sie:

  • Kein Ausfüllen von Überweisungen
  • Kein Überwachen von Zahlungsterminen
  • Kein lästiger Mahnbrief
  • Kein Säumniszuschlag
  • Kein Risiko*

*Sie können das uns erteilte SEPA-Mandat jederzeit widerrufen!

Ein SEPA-Lastschriftmandat für die Wasser-/Abwassergebühren kann jedoch nur vom Hauseigentümer abgegeben werden.

Gemeindekasse Dettenheim

Erscheinung
Dettenheimer Anzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 10/2025
von Gemeinde Dettenheim
07.03.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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