Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i. d. F. vom 16.09.1974 (GBl. S 408), letztmals geändert am 17.06.2020 (GBl. S. 403) und von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (Gbl. S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095, 1098) hat die Verbandsversammlung am 03.02.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. | im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | EUR |
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 1.024.530 |
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 1.127.183 |
1.3 | Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -102.653 |
1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 277.957 |
1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 277.957 |
1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 175.304 |
2. | im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | EUR |
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 1.021.000 |
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 918.350 |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 102.650 |
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 706.000 |
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 2.039.000 |
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -1.333.000 |
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -1.230.350 |
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 900.000 |
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | -900.000 |
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -2.130.350 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
0 EUR
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigung) belasten, wird festgesetzt auf
0 EUR
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf60.000 EUR
Der Verband erhebt im Haushaltsjahr 2025 eine Verwaltungs- und Betriebskostenumlage (gemäß § 19 der Verbandssatzung) in Höhe von vorläufig
300.000 EUR
Kommune | Anteil in Prozent | Anteil in Euro |
Sigmaringen | 31 % | 93.000 |
Bingen | 13 % | 39.000 |
Sigmaringendorf | 13 % | 39.000 |
Inzigkofen | 10 % | 30.000 |
Krauchenwies | 10 % | 30.000 |
Stetten a. k. M. | 10 % | 30.000 |
Scheer | 5 % | 15.000 |
Schwenningen | 5 % | 15.000 |
Beuron | 3 % | 9.000 |
Der Verband erhebt im Haushaltsjahr 2025 eine Kapitalumlage (gemäß § 18 der Verbandssatzung) in Höhe von vorläufig
406.000 EUR
Kommune | Anteil in Prozent | Anteil in Euro |
Sigmaringen | 31 % | 125.860 € |
Bingen | 13 % | 52.780 € |
Sigmaringendorf | 13 % | 52.780 € |
Inzigkofen | 10 % | 40.600 € |
Krauchenwies | 10 % | 40.600 € |
Stetten a. k. M. | 10 % | 40.600 € |
Scheer | 5 % | 20.300 € |
Schwenningen | 5 % | 20.300 € |
Beuron | 3 % | 12.180 € |
Sigmaringen, 3. Februar 2025
Dr. Marcus Ehm
Verbandsvorsitzender
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die von der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 14.02.2025 vorgelegt. Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Sigmaringen am 26.03.2025 bestätigt. Die Prüfung des Haushaltsplans und seiner Anlagen ergab keine wesentliche Beanstandung. Die Haushaltssatzung beinhaltet keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 18 GKZ i. V. m. § 81 Abs. 3 GemO in der Zeit vom 30.04.2025 bis 13.05.2025, je einschließlich, während der Dienststunden im Rathaus Beuron – Hausen im Tal – Zimmer 1 – zur öffentlichen Einsichtnahme aus.