Aus den Rathäusern

IGGS

Haushaltssatzung Zweckverband Interkommunaler Gewerbe- und Industriepark Graf-Stauffenberg für das Haushaltsjahr 2025 Aufgrund von § 18 des Gesetzes...

Haushaltssatzung Zweckverband Interkommunaler

Gewerbe- und Industriepark Graf-Stauffenberg für das Haushaltsjahr

2025

Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i. d. F. vom 16.09.1974 (GBl. S 408), letztmals geändert am 17.06.2020 (GBl. S. 403) und von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (Gbl. S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095, 1098) hat die Verbandsversammlung am 03.02.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1

Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1.im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

1.024.530

1.2

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

1.127.183

1.3

Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-102.653

1.4

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

277.957

1.5

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6

Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

277.957

1.7

Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

175.304

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

2.1

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

1.021.000

2.2

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

918.350

2.3

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

102.650

2.4

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

706.000

2.5

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

2.039.000

2.6

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-1.333.000

2.7

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-1.230.350

2.8

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

900.000

2.10

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

-900.000

2.11

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-2.130.350

§ 2

Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

0 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigung) belasten, wird festgesetzt auf

0 EUR

§ 4

Kassenkreditermächtigung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf60.000 EUR

§ 5

Verwaltungs- und Betriebskostenumlage

Der Verband erhebt im Haushaltsjahr 2025 eine Verwaltungs- und Betriebskostenumlage (gemäß § 19 der Verbandssatzung) in Höhe von vorläufig

300.000 EUR

Kommune

Anteil in Prozent

Anteil in Euro

Sigmaringen

31 %

93.000

Bingen

13 %

39.000

Sigmaringendorf

13 %

39.000

Inzigkofen

10 %

30.000

Krauchenwies

10 %

30.000

Stetten a. k. M.

10 %

30.000

Scheer

5 %

15.000

Schwenningen

5 %

15.000

Beuron

3 %

9.000

§ 6

Kapitalumlage

Der Verband erhebt im Haushaltsjahr 2025 eine Kapitalumlage (gemäß § 18 der Verbandssatzung) in Höhe von vorläufig

406.000 EUR

Kommune

Anteil in Prozent

Anteil in Euro

Sigmaringen

31 %

125.860 €

Bingen

13 %

52.780 €

Sigmaringendorf

13 %

52.780 €

Inzigkofen

10 %

40.600 €

Krauchenwies

10 %

40.600 €

Stetten a. k. M.

10 %

40.600 €

Scheer

5 %

20.300 €

Schwenningen

5 %

20.300 €

Beuron

3 %

12.180 €

Sigmaringen, 3. Februar 2025

Dr. Marcus Ehm

Verbandsvorsitzender

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die von der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 14.02.2025 vorgelegt. Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Sigmaringen am 26.03.2025 bestätigt. Die Prüfung des Haushaltsplans und seiner Anlagen ergab keine wesentliche Beanstandung. Die Haushaltssatzung beinhaltet keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 18 GKZ i. V. m. § 81 Abs. 3 GemO in der Zeit vom 30.04.2025 bis 13.05.2025, je einschließlich, während der Dienststunden im Rathaus Beuron – Hausen im Tal – Zimmer 1 – zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt Gemeinde Beuron
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025

Orte

Beuron

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Beuron
30.04.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto