Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
im Stadtwald wurden in letzter Zeit vermehrt illegal entsorgte Grünschnitt-Ablagerungen gesichtet.
Eine solche Ablagerung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach §69 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. §25 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dar.
In solchen Gartenabfällen befinden sich oft gebietsfremde invasive Arten, die in unseren Wäldern nicht heimisch sind.
Durch die enthaltenen Samen breiten sich diese Arten teilweise sehr stark aus und können heimische Arten verdrängen.
Immer wieder werden auch illegale Müllablagerungen mit Sperrmüll, Hausmüll etc. gefunden, die dann vom städtischen Bauhof entsorgt werden müssen.
Bitte tragen Sie dazu bei, dass der Wald sauber bleibt und entsorgen Ihre Abfälle ordnungsgemäß. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.