Wer Sperrmüll nicht ordnungsgemäß entsorgen lässt und stattdessen einfach an den Straßenrand stellt, muss ab sofort mit erheblichen Kosten rechnen. Bis zu 500 Euro Kostenerstattung berechnet der Bauhof, wenn er die Abfallberge entsorgen muss. Dabei ist die legale Art der Abfallentsorgung im Landkreis Tuttlingen denkbar einfach und billig.
Wilder Sperrmüll? Für Gerd Rudolf und sein Team gehört das Ärgernis zum Alltag: Ob ausgediente Möbel, Matratzen oder Kartons – immer häufiger stellen Leute auch sperrige Abfälle einfach vor die Haustüre und warten darauf, dass sie irgendwie abgeholt werden. Normalerweise müsste man Sperrmüll anmelden, aber darauf haben die Besitzer in diesen Fällen verzichtet. „Im Schnitt haben wir einmal die Woche einen richtigen Müllberg, kleinere Häufen fast jeden Tag“, sagt der Bauhofleiter. Und was besonders ärgerlich ist: Immer häufiger stellen Leute auch Problemstoffe wie Autobatterien oder Farbreste auf den Gehweg.
Im Interesse eines sauberen Stadtbildes entfernt der Bauhof die oft tagelang vor sich hinrottenden Abfälle, obwohl die Stadt für die Abfallentsorgung gar nicht zuständig ist. Das ist nämlich der Landkreis. Auf dessen Deponie in Talheim bringt der Bauhof dann auch die Abfälle.
Oft reagiert der Bauhof dabei auf Beschwerden von Bürger*innen. Und bislang entsorgte er die Abfälle stillschweigend und kostenlos. Nachdem sich die Fälle in der letzten Zeit aber häuften, bekommen die Müllsünder ab sofort eine Rechnung über die entstandenen Kosten zugeschickt: „Je nach Aufwand sind da zwei Mann plus Fahrzeug mehrere Stunden beschäftigt, bis alles auf der Deponie abgeladen ist“, sagt Gerd Rudolf. „Da können dann schon mal 300 bis 500 Euro Kosten zusammen kommen.“
Bei der Abrechnung beruft sich die Stadt auf die Räum- und Streupflichtsatzung. Anders als viele annehmen, bezieht sich diese nämlich nicht nur auf Schnee und Eis: Vielmehr sind Anlieger generell dazu verpflichtet, den Gehweg vor ihrem Haus in einem sauberen Zustand zu halten. Und dazu gehört auch, dass er nicht als Lagerstätte für Müll missbraucht wird.
Wenn also künftig illegale Sperrmüllberge bemerkt werden, wird der Hausbesitzer von der Stadt zunächst benachrichtigt. Er oder die Mieter des Hauses haben dann noch die Möglichkeit, den Müll selbst zu entfernen. Geschieht dies nicht, wendet die Stadt das an, was im Amtsdeutsch „Ersatzvornahme“ heißt. Sprich: Sie räumt den Müll fort und schickt den Urhebern die Rechnung. Bei Mehrfamilienhäusern wird der Betrag auf alle Parteien gleichmäßig aufgeteilt.
Wer sich diesen Ärger und die damit verbundenen Kosten ersparen will, lässt den Sperrmüll legal abholen. Und das ist nicht nur einfach, sondern auch gratis – die Kosten sind nämlich in den normalen Abfallgebühren enthalten. Und einen Abholtermin vereinbart man am besten online unter www.abfall-tuttlingen.de