Zur Vermeidung der ND wird auf die halbjährliche Impfpflicht, auch in Kleinbeständen unter 200 Tieren, hingewiesen. Zuwiderhandlungen gegen die Impfpflicht können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Ein Tierhalter, der seiner Impfpflicht nicht nachgekommen ist, macht sich im Seuchenfall regresspflichtig.
Der Impfstoff wird am 10.04.2025 (Donnerstag) von 9.00 bis 11.30 Uhr in der Tierarztpraxis Klaus Krüger, Akazienweg 48, in Backnang ausgegeben. Der Impfstoff wird über das Trinkwasser verabreicht. Daher sollten die Tiere am Vorabend nicht getränkt werden. Zur Abgabe des Impfstoffes muss ein Behältnis (Schraubglas, sauber, aber nicht mit Desinfektionsmitteln gereinigt) mitgebracht werden. Die Kosten trägt der Tierhalter. Barzahlung ist erforderlich. Eine tierärztliche Bescheinigung über die Impfung wird bei Abholung ausgefertigt.