Traditionsgemäß werden in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai Streiche gespielt. Die Grenze zwischen Spaß und Sachbeschädigung ist dabei aber sehr schnell überschritten. Handelt es sich um Sachbeschädigungen oder Verschmutzungen, so sind dies Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten und bei weitem keine Streiche mehr!
Im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger weisen wir deutlich darauf hin, dass solche Streiche, die Sachbeschädigungen oder Verschmutzungen zur Folge haben, weder erlaubt sind noch toleriert werden können. Zuwiderhandlungen können vom Geschädigten bei der Polizei angezeigt werden.
Wer sich am 1. Mai die Suche nach seinem Eigentum ersparen möchte, sollte bewegliche Gegenstände für diese Nacht sicher aufbewahren.
Ihr Ordnungsamt