Dies und das

Information der Friedhofsverwaltung:

Anbringen oder Abstellen von Blumen- und Grabschmuck Wir weisen nochmals darauf hin, dass laut gültiger Friedhofssatzung der Gemeinde Epfendorf, das...

Anbringen oder Abstellen von Blumen- und Grabschmuck

Wir weisen nochmals darauf hin, dass laut gültiger Friedhofssatzung der Gemeinde Epfendorf, das Ablegen von Blumen, Dekorationen oder sonstigem Grabschmuck vor bzw. an den Urnenstelen nicht gestattet ist.

Dies ist nur zulässig anlässlich einer Bestattung und muss innerhalb von 14 Tagen nach der Beisetzung durch den Grabnutzungsberechtigten entfernt werden.

Der Gemeindebauhof ist ermächtigt, widerrechtlich abgelegten Blumen- und Grabschmuck zu entfernen.

Bitte räumen Sie abgelegten Grabschmuck und Sonstiges vor den Urnenstelen umgehend ab. Der Bauhof wird in den nächsten Wochen den abgelegten Grabschmuck abräumen. Aufgrund der Beschwerden sehen wir uns gezwungen, künftig wöchentlich abgelegten Grabschmuck vor Urnenstelen zu entfernen.

Wir bitten um Beachtung

Ihre Friedhofsverwaltung

Erscheinung
Amtsblatt Epfendorf
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2025

Orte

Epfendorf

Kategorien

Dies und das
Panorama
von Gemeinde Epfendorf
09.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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