Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach
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Wasser- und Abwassergebühren werden fällig Die Abschlagszahlung für das 2. Quartal 2024 für die Wasser- und Abwassergebühren ist zum 1. Juli 2024...

Wasser- und Abwassergebühren werden fällig
Die Abschlagszahlung für das 2. Quartal 2024 für die Wasser- und Abwassergebühren ist zum 1. Juli 2024 fällig. Wir möchten Sie bitten, den Abschlagsbetrag zum 1. Juli 2024 zu bezahlen. Die für das Jahr 2024 festgesetzten Abschläge sind auf der Jahresendabrechnung 2023 angegeben. Es werden keine extra Abschlagsrechnungen erstellt.
Einzahlungen können bei allen Banken und Sparkassen geleistet werden. Bitte geben Sie immer Ihre Kundennummer an. Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, so werden wir den fälligen Betrag von Ihrem Konto abbuchen.
Nicht bezahlte Abschlagsbeträge zum oben genannten Fälligkeitstermin werden von uns angemahnt. Dadurch werden zusätzlich zum Abschlagsbetrag Mahngebühren und Säumniszuschläge festgesetzt.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie uns einen Eigentumswechsel, die Änderung der Bankverbindung oder sonstige Änderungen in Bezug auf die Wasser- und Abwassergebühren umgehend mitteilen.
Ihr zuverlässiger Partner in der Trinkwasserversorgung
Mühlbach Wasser
Bad Rappenau

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von Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach
25.06.2024
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