NUSSBAUM+

Information des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Mühlbach

Information des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Mühlbach Wasser- und Abwassergebühren werden fällig Die Abschlagszahlung für...
Logo des Zweckverbandes Mühlbachwasser.

Information des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Mühlbach

Wasser- und Abwassergebühren werden fällig

Die Abschlagszahlung für das 3. Quartal 2025 für die Wasser- und Abwassergebühren ist zum 01.10.2025 fällig. Wir möchten Sie bitten, den Abschlagsbetrag zum 01.10.2025 zu bezahlen. Die für das Jahr 2025 festgesetzten Abschläge sind auf der Jahresendabrechnung 2024 angegeben. Es werden keine extra Abschlagsrechnungen erstellt.

Einzahlungen können bei allen Banken und Sparkassen geleistet werden. Bitte geben Sie immer Ihre Kundennummer an. Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, so werden wir den fälligen Betrag von Ihrem Konto abbuchen.

Nicht bezahlte Abschlagsbeträge zum oben genannten Fälligkeitstermin werden von uns angemahnt. Dadurch werden zusätzlich zum Abschlagsbetrag Mahngebühren und Säumniszuschläge festgesetzt.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie uns einen Eigentumswechsel, die Änderung der Bankverbindung oder sonstige Änderungen in Bezug auf die Wasser- und Abwassergebühren umgehend mitteilen.

Ihr zuverlässiger Partner in der Trinkwasserversorgung

Mühlbach Wasser

Bad Rappenau

Erscheinung
Nachrichtenblatt Brunnenregion
NUSSBAUM+
Ausgabe 39/2025
Nachrichtenblatt Brunnenregion
NUSSBAUM+
Ausgabe 38/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Epfenbach
Helmstadt-Bargen
Neckarbischofsheim
Neidenstein
Reichartshausen
Passende Themenseiten
Freizeit & Unterhaltung
Freizeit & Unterhaltung
Tiere, Natur & Umwelt
Tiere, Natur & Umwelt
Übersicht
Übersicht
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto