Allen Wahlberechtigten in der Gemeinde Obrigheim wurden in den letzten Tagen die Stimmzettel mit den dazugehörigen Merkblättern für die Gemeinderatswahl und die Kreistagswahl zugestellt. Damit soll dem Wähler/der Wählerin die Möglichkeit gegeben werden, die Stimmzettel zu Hause in Ruhe zu studieren und ausfüllen zu können. Dieser Stimmzettel ist auch für die Stimmabgabe im Wahllokal zu verwenden.
Bei Bedarf jedoch, z.B. weil ein Stimmzettel verschrieben wurde, sind weitere Stimmzettel am Wahltag im Wahllokal vorrätig und werden auf Verlangen ausgehändigt. Wegen der Stimmabgabe wird auf das Merkblatt für die jeweilige Wahl verwiesen.
Für die Gemeinderatswahl in Obrigheim gilt die unechte Teilortswahl mit den Wohnbezirken Obrigheim, Asbach und Mörtelstein.
Dabei können für den Wohnbezirk Obrigheim bis zu 12 Bewerbern/Bewerberinnen, für den Wohnbezirk Asbach bis zu 4 Bewerbern/Bewerberinnen und für den Wohnbezirk Mörtelstein bis zu 2 Bewerbern/Bewerberinnen eine, zwei oder drei Stimmen gegeben werden. Insgesamt dürfen aber nicht mehr als 18 Stimmern vergeben werden. Für die Stimmabgabe gilt die positive Kennzeichnungspflicht. Es ist deshalb ein Kreuz oder die Zahl 1 zu setzen, wenn dem Bewerber/der Bewerberin 1 Stimme gegeben werden soll und es ist die Zahl 2 oder die Zahl 3 (Kummulieren) zu setzen, wenn dem Bewerber/der Bewerberin zwei oder drei Stimmen gegeben werden sollen.
Wird nur ein Stimmzettel benutzt, können Bewerber/Bewerberinnen aus anderen Wahlvorschlägen übernommen werden (Panaschieren). Hierbei ist zu beachten, dass der Name des übernommenen Bewerbers/der übernommenen Bewerberin bei dem jeweiligen (gleichen) Wohnbezirk in die freie Zeile des Stimmzettels einzutragen ist.
Gibt der Wähler seine Stimme durch Abgabe eines Stimmzettels mit vorgedruckten Namen ohne Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet ab, so gilt jeder Bewerber als mit einer Stimme gewählt; höchstens jedoch so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben als mit einer Stimme gewählt, wie für den Wohnbezirk jeweils Vertreter zu wählen sind.
Ungültig sind Stimmzettel, wenn Teile hiervon abgetrennt werden, z.B. das Abtrennen von einzelnen Wohnbezirken.
Keine Stimmabgabe liegt auch dann vor, wenn einzelne Bewerber gestrichen werden und kein Bewerber/keine Bewerberin eine positive Stimmkennzeichnung erhält.
Mit der Kommunalwahl findet auch gleichzeitig die Wahl zum Europäischen Parlament statt. In den Wahllokalen stehen eine Wahlurne für die Europawahl und eine Wahlurne für die Kommunalwahl (Gemeinderats- und Kreistagswahl) bereit.
In die Wahlurne für die Europawahl ist der weiße Stimmzettel für die Europawahl gefaltet ohne Wahlumschlag einzuwerfen.
In die Wahlurne für die Kommunalwahl sind der gelbe Wahlumschlag mit dem sich darin befindenden Stimmzettel für die Gemeinderatswahl und der grüne Wahlumschlag mit dem sich darin befindlichen Stimmzettel für die Kreistagswahl einzuwerfen.
Die Wahlzeit am 9. Juni 2024 beginnt für alle drei Wahlen um 8.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr. Am Wahlabend wird ab 18.00 Uhr das Ergebnis für die Europawahl festgestellt.
Die Stimmenauszählung für die Kreistagswahl und die Gemeinderatswahl wird am Montag, 10. Juni 2024, ab 8.00 Uhr, für alle Wahlbezirke einschl. Briefwahl im Obrigheimer Rathaus durchgeführt.
Die Zwischenergebnisse der Stimmenauszählung und auch das Endergebnis werden im Sitzungssaal des Rathauses präsentiert.
Europa-, Kreistags- und Gemeinderatswahl am 9. Juni 2024
hier: Briefwahl
Briefwahlunterlagen können im Rathaus (Bürgerbüro) bis Freitag, 7. Juni 2024 bis 18.00 Uhr beantragt werden. Auf die öffentlichen Bekanntmachungen zu den drei Wahlen wird besonders hingewiesen.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann Briefwahl auch noch bis 15.00 Uhr am Wahltag beantragt werden, hierfür zuständig ist der Wahlvorstand des Wahlbezirks I in der Ernst-Ertl-Halle, Schulstraße 8, Obrigheim.
Falls ein Wahlberechtigter glaubhaft versichert, dass ihm sein beantragter Wahlschein mit den entsprechenden Wahlbriefunterlagen nicht zugegangen ist, besteht die Möglichkeit bis zum Tage vor der Wahl, also Samstag, 8. Juni 2024, 12.00 Uhr, einen neuen Wahlschein zu erteilen. Hierzu hat das Bürgermeisteramt einen Bereitschaftsdienst eingerichtet, der am Samstag, 8. Juni 2024 von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter Telefon 06261/646-50 erreichbar ist.
In Bezug auf die Briefwahl wird nochmals daran erinnert, dass der Wahlbrief (rot) für die Europawahl und der Wahlbrief (gelb) für die Kommunalwahlen (Gemeinderat und Kreistag) bis spätestens am Wahltag 18.00 Uhr, bei der Gemeinde, Rathaus, Hauptstr. 7 (Rathausbriefkasten) eingehen muss.
Sitzung des Briefwahlvorstandes
Der Briefwahlvorstand tritt am Sonntag, 9. Juni 2024, zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses für die Europawahl um 14.00 Uhr im Schulungsraum der Feuerwehr im Vereinshaus in Obrigheim zu einer öffentlichen Sitzung zusammen.
Mit der Stimmenauszählung wird, wie dies auch für die Europawahl in den fünf Wahlbezirken der Gesamtgemeinde Obrigheim der Fall sein wird, ab 18.00 Uhr begonnen. Die Ermittlung des Briefwahlergebnisses für die Kommunalwahlen (Gemeinderat und Kreistag) erfolgt, wie der Stimmenauszählung für die fünf Wahlbezirke, am Montag, 10. Juni 2024, ab 8.00 Uhr im Rathaus Obrigheim.