Bürgermeisteramt Neustetten
72149 Neustetten
Aus den Rathäusern

Informationen aus dem Bürgerbüro

Neue Lichtbild-Anforderungen ab dem 01.05.2025 Ab dem 01.05.25 tritt eine Gesetzesänderung bezüglich der Lichtbilder für alle Ausweisdokumente in Kraft. ...

Neue Lichtbild-Anforderungen ab dem 01.05.2025

Ab dem 01.05.25 tritt eine Gesetzesänderung bezüglich der Lichtbilder für alle Ausweisdokumente in Kraft.

Ausgedruckte Lichtbilder dürfen nicht mehr akzeptiert werden.

Es dürfen ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder genutzt werden.

Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde (allerdings liegt und noch kein Liefertermin für das Gerät vor) oder bei zertifizierten Fotografinnen und Fotografen erstellt (Ringfotografen oder bei einem dm-Markt).

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepages des Bundesministeriums des Innern und für die Heimat (http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/verordnung-pass-ausweiswesen.html) oder Sie fragen im Bürgerbüro nach.

Ihre Gemeinde Neustetten

Erscheinung
Gemeindebote – Amtsblatt der Gemeinde Neustetten
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025

Orte

Neustetten

Kategorien

Aus den Rathäusern
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto