Ab dem 01.05.25 tritt eine Gesetzesänderung bezüglich der Lichtbilder für alle Ausweisdokumente in Kraft.
Ausgedruckte Lichtbilder dürfen nicht mehr akzeptiert werden.
Es dürfen ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder genutzt werden.
Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde (allerdings liegt und noch kein Liefertermin für das Gerät vor) oder bei zertifizierten Fotografinnen und Fotografen erstellt (Ringfotografen oder bei einem dm-Markt).
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepages des Bundesministeriums des Innern und für die Heimat (http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/verordnung-pass-ausweiswesen.html) oder Sie fragen im Bürgerbüro nach.
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