Bezirksamt Faurndau
73035 Göppingen
Aus den Rathäusern

Informationen zur Bundestagswahl 2025

Wahlbenachrichtigung und Briefwahl Für die anstehende Bundestagswahl erhielten alle im Wählerverzeichnis geführten wahlberechtigten Personen...
Foto: Stadt

Wahlbenachrichtigung und Briefwahl

Für die anstehende Bundestagswahl erhielten alle im Wählerverzeichnis geführten wahlberechtigten Personen eine Wahlbenachrichtigung.

Auf dieser ist das jeweilige Wahllokal für die Urnenwahl am 23.02. vermerkt.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung findet sich der Antrag und weitere Informationen zur Briefwahl.

Wie kann ich Briefwahl beantragen?

Folgende Möglichkeiten stehen bei der Stadt Göppingen zur Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen zur Verfügung:

  • per QR-Code, dafür den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code mit einem Smartphone scannen
  • per Post mit dem Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
  • per Onlineformular
  • per E-Mail an wahlamt@goeppingen.de (hierfür können Sie ebenfalls das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung verwenden)
  • persönlich im Wahlbüro der Stadtverwaltung Göppingen, Rathaus, Hauptstraße 1, 73033 Göppingen oder bei den Bezirksämtern

Briefwahl im Rathaus / im Bezirksamt

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die Briefwahl direkt im Rathaus (Hauptstraße 1, 73033 Göppingen, EG, Zimmer 027 (rollstuhlgerecht)) oder im Bezirksamt durchzuführen.

Mitzubringende Unterlagen: Personalausweis und Wahlbenachrichtigung

Allgemeine Öffnungszeiten: Montag: 8:00-13:00 Uhr, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 8:00-12:00 Uhr, Donnerstag: 13:30-18:00 Uhr.

Bis wann muss ich die Briefwahlunterlagen zurücksenden?

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen dem Wahlamt der Stadt Göppingen bis spätestens Wahlsonntag, 23.02.2025, 18:00 Uhr vorliegen. Am Wahltag bis 18:00 Uhr können die Wahlbriefe direkt im Wahlbüro abgeben oder nur in den Briefkasten am Rathaus, Hauptstraße 1, 73033 Göppingen, eingeworfen werden. Später eingegangene Wahlbriefe werden bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt. Beachten Sie die Postlaufzeiten und senden Sie die Wahlbriefe rechtzeitig vor dem Wahltag ab.

ACHTUNG: Ausgefüllte Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 21.02., 12 Uhr auch im Bezirksamt eingeworfen werden, später eingeworfene Unterlagen werden nicht mehr berücksichtigt und müssen direkt beim Wahlamt der Stadt Göppingen eingeworfen werden.

Wahl-Hotline

Fragen können unter der Wahl-Hotline 07161 650-1680 beantwortet werden. Alle Infos zur Wahl findet man auch auf www.goeppingen.de/btw25.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Faurndau
NUSSBAUM+
Ausgabe 07/2025

Orte

Göppingen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Bezirksamt Faurndau
12.02.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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