Dies und das

Informationen zur Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025

Am kommenden Sonntag findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Rund 6.400 Urbacherinnen und Urbacher sind wahlberechtigt und haben damit das...
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Am kommenden Sonntag findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Rund 6.400 Urbacherinnen und Urbacher sind wahlberechtigt und haben damit das demokratische Recht, in freier, gleicher und geheimer Wahl mit ihrer Zweitstimme für eine Landesliste (Partei) mitzubestimmen, zu welcher Sitzverteilung es im Deutschen Bundestag kommen wird. Mit der Erststimme für die Wahl eines/einer Wahlkreisabgeordneten wird entschieden, wer den Wahlkreis 264 Waiblingen, zu dem Urbach gehört, im Bundestag mit Sitz und Stimme vertreten wird.

Die Wahllokale sind von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Wahlbezirke und Wahlräume:

Wie bei den vorangegangenen Wahlen wurden wieder sieben allgemeine Wahlbezirke gebildet:

  • 001-01 und 001-02: Wittumschule, Wittumstraße 17
  • 001-03: Mediathek, Kirchplatz 1
  • 001-04: Wittumhalle, Linsenbergweg 2
  • 002-05 und 002-06: Atriumschule, Lerchenstraße 37
  • 002-07: Auerbachhalle, Seebrunnenweg 15

Die Wahlbezirksnummern und Wahlräume sind auf Ihrer Wahlbenachrichtigung aufgedruckt, die Sie bitte zum Wählen mitbringen.

In welchem Wahlraum Sie wählen können, entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung. Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mit.

Urnenwahl im Wahllokal:

Den Wahlberechtigten wurden bis 2. Februar 2025 die Wahlbenachrichtigungen zugesandt.

Schauen Sie bitte auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nach, in welches Wahllokal und welchen der sieben Wahlräume in Urbach Sie sich begeben müssen. Bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass ins Wahllokal mit. Geben Sie bitte im Wahlraum Ihre Wahlbenachrichtigung dem am Tisch sitzenden Mitglied des Wahlvorstands. Es wird geprüft, ob Sie im Wählerverzeichnis dieses Wahlbezirks eingetragen sind (denn nur dann dürfen Sie in diesem Wahlraum wählen). Ist dies der Fall, wird Ihre Wahlbenachrichtigung einbehalten und Sie erhalten einen amtlichen Stimmzettel. Einen Stimmzettelumschlag gibt’s nicht. Mit dem Stimmzettel begeben Sie sich in eine der Wahlkabinen und geben Ihre Stimmen ab. Falten Sie anschließend noch in der Wahlkabine den Stimmzettel so, dass niemand sehen kann, wie Sie gewählt haben. Kommen Sie bitte erst dann aus der Wahlkabine wieder heraus und werfen Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne.

Wer seine Wahlbenachrichtigung aus Versehen verlegt haben sollte, kann trotzdem sein Wahlrecht ausüben. Bringen Sie dann unbedingt Ihren Personalausweis oder Reisepass mit in den Wahlraum. Dort kann anhand des Wählerverzeichnisses Ihre Wahlberechtigung festgestellt werden.

Briefwahl:

Für diejenigen, die nicht persönlich im Wahllokal ihre Stimme abgeben können oder möchten: Briefwahlunterlagen (bestehend aus Wahlschein, Stimmzettel, blauem Stimmzettelumschlag und hellrotem Wahlbriefumschlag sowie einem Merkblatt zur Briefwahl) können noch bis Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr, beim Servicebüro im Rathaus, Schießgasse 10, beantragt werden.

Dazu nutzen Sie entweder die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und werfen sie in den Rathaus-Briefkasten oder geben sie im Servicebüro ab. Online konnten Wahlscheine auch noch bis Donnerstag, 20. Februar 12 Uhr über die Homepage der Gemeinde beantragt werden. Alternativ können Sie auch den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen.

In den letzten 2 Tagen vor der Wahl sollten Sie ins Servicebüro kommen und Ihre Briefwahlunterlagen dort direkt gleich selbst in Empfang nehmen.

Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich im Servicebüro abholt, hat die Gelegenheit, direkt gleich dort in einer Wahlkabine die Briefwahl auszuüben.

Falls ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist und eine wahlberechtigte Person dies glaubhaft versichert, kann bis zum Samstag, 22. Februar 2025, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Zu diesem Zweck ist eine Rufbereitschaft unter der Nummer 07181 8007-30 eingerichtet.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann ein Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch am Wahlsonntag, 23. Februar 2025 noch bis 15.00 Uhr gestellt werden. Hierzu ist ebenfalls eine Rufbereitschaft eingerichtet. Sie erreichen die zuständige Mitarbeitende unter der Nummer 07181 8007-30. Die Person, die für Sie die Briefwahlunterlagen auf dem Rathaus abholen soll, benötigt von Ihnen eine entsprechende schriftliche Vollmacht hierzu.

Die Briefwahl üben Sie wie folgt korrekt aus:

Die wahlberechtigte Person muss den Wahlschein unterschreiben, wählen, den Stimmzettel falten, in den weißen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl stecken und diesen zukleben. Dann den weißen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den hellroten Wahlbriefumschlag stecken und auch diesen zukleben.

Bitte beachten Sie unbedingt, die auf dem Merkblatt zur Briefwahl vorgegebenen Schritte, welches Sie gemeinsam mit den Briefwahlunterlagen erhalten, damit hier keine Fehler passieren und Stimmen damit ungültig werden.

Wahlbriefe müssen spätestens bis 18.00 Uhr am Wahlsonntag im Rathaus Urbach, Konrad-Hornschuch-Straße 12, eingegangen sein (Einwurf in den Rathaus-Briefkasten links vom Haupteingang unter den Arkaden).

Um zu vermeiden, dass Wahlbriefe verspätet eingehen, sollten Briefwähler/-innen diese möglichst frühzeitig an die Gemeinde absenden. Die Wahlbriefe werden von der Deutschen Post befördert.

Stimmzettel:

So sieht bei der Bundestagswahl am Sonntag der Stimmzettel aus:

Ein Muster dieses Stimmzettels ist auch vor jedem Wahlraum ausgehängt.

Warum ist die rechte obere Ecke des Stimmzettels „abgeschnitten“? Dies dient der Verwendung und dem richtigen Anlegen von Stimmzettelschablonen als Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Wählende.

Stimmabgabe:

Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen.

Mit der Erststimme wird (auf der linken, schwarz gedruckten Seite des Stimmzettels) der/die Abgeordnete gewählt, durch den/die der Wahlkreis 264 Waiblingen im Bundestag vertreten sein soll.

Mit der Zweitstimme wird (auf der rechten, blau gedruckten Seite des Stimmzettels) die Landesliste der bevorzugten Partei gewählt.

Die Stimmabgabe ist einfach. Um gültig abzustimmen, muss die wählende Person den jeweiligen Wahlvorschlag auf dem amtlichen Stimmzettel eindeutig kennzeichnen. Dies geschieht üblicherweise am einfachsten und am sichersten durch das Ankreuzen eines/einer Wahlkreisabgeordneten auf der linken und einer Landesliste (Partei) auf der rechten Hälfte des Stimmzettels.

Eine Stimmabgabe ist auch dann gültig, wenn die wählende Person nur eine der beiden Stimmen, also nur die Erststimme oder nur die Zweitstimme, abgegeben hat. Damit wird aber auf die Ausübung eines Teils des Wahlrechts verzichtet.

Ermittlung des Wahlergebnisses:

Um 18.00 Uhr am Sonntagabend beginnen die Wahlvorstände in den sieben Urnenwahlbezirken und die drei Briefwahlvorstände mit der Auszählung der Stimmen und der Ermittlung des Wahlergebnisses.

Die drei Briefwahlvorstände treten für die Vorarbeiten, z. B. die Zulassung der Wahlbriefe, am Sonntag um 15.00 Uhr in der Wittumschule in den Räumen Mittelbau E1 - 0.03, 0.04 und 0.05 zusammen. Die Wahlergebnisermittlung ist öffentlich; jedermann hat hierbei Zutritt. Die Wahlergebnisse aus den einzelnen Wahlbezirken laufen nach Auszählung der Stimmen am Sonntagabend im Wahlamt im Rathaus zusammen und werden als Gemeindeergebnis für Urbach von dort an die Kreiswahlleitung im Landratsamt in Waiblingen übermittelt.

Das vorläufige Wahlergebnis in Urbach wird auch zeitnah auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht unter www.urbach.de.

Ansprechperson im Rathaus:

Fragen zur Wahl beantwortet Hauptamtsleitung Meike Naun unter 07181 8007-30.

Erscheinung
Urbacher Mitteilungen
NUSSBAUM+
Ausgabe 08/2025

Orte

Urbach

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Dies und das
Panorama
von Gemeinde Urbach
20.02.2025
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