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Foto: Denis Tomsic

Derzeit läuft der zweite Durchgang des Beteiligungsverfahrens zur Festlegung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen in der Region Stuttgart („zweite Offenlage“). Die Öffentlichkeit („jedermann“) kann noch bis 1. August Stellungnahmen und Einwendungen zu den vorliegenden Plänen abgeben. Die Stellungnahmen können über ein Beteiligungsformular

beteiligung-regionalplan.de/region-stuttgart-wind2/

oder per Mail an windenergie@region-stuttgart.org

abgegeben werden.

Einzelheiten zu den Planungen findet man unter www.region-stuttgart.org/wind/

Für unsere Gegend sind die Gebiete LB-20 im Hardtwald(Gewann Ochsenhau, Oberes Häldensträßle, Grießberg) und LB-24 nordöstlich von Prevorst (Richtung Stocksberg, Quellgebiet der Bottwar) von Bedeutung.

Grundsätzliche Anmerkungen – wie z. B. Kritik an der Energiewende allgemein oder Fragen der Wirtschaftlichkeit bzw. Versorgungssicherheit – fallen in diesem Verfahren unter den Tisch. Es geht vielmehr ganz konkret um Hinweise zu den Gebietsfestlegungen, um Abstände zu Gebäuden, zu Wochenendhäusern, zu Flugplätzen (z. B. Völkleshofen), zu Sendeanlagen, zu Wasserschutzgebieten, zu geschützten Biotopen, zu Naturdenkmalen, zu Landmarken (z. B. Burg Lichtenberg). Ebenfalls relevant sind Hinweise auf zu erwartende „visuelle Überlastung“ – Windkraftanlagen des neuen Typs sind immerhin insgesamt ca. 300 m hoch, nicht zu vergleichen mit dem Ingersheimer Windrad, das „nur“ eine Höhe von 179 m bis zur Flügelspitze aufweist.

Die Visualisierungen können nur einen groben Eindruck vermitteln, da weder die Anzahl noch die genauen Standorte der möglichen Windkraftanlagen bekannt sind.

Unsere Regionalfraktion hat sich in den bisherigen Abstimmungen aus grundsätzlichen Erwägungen heraus gegen diese Planungen ausgesprochen.

U. Fink

Erscheinung
Nachrichtenblatt Gemeinde Murr
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Ausgabe 29/2025
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