Zweckverband Wasserversorgung Menzlesmühle
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Jahresabschluss 2023

Jahresabschluss 2023 I. Bekanntgabe des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 6. November 2024 über die Feststellung des Jahresabschlusses...

Jahresabschluss 2023

I. Bekanntgabe des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 6. November 2024 über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023, den Verbandsumlagen sowie des Jahresabschlussberichts 2023.

1. Die von der Baker Tilly Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG Stuttgart aufgestellte Bilanz zum 31.12.2023 mit Erfolgs- und Liquiditätsrechnung 2023, dem Anhang 2023 und dem Lagebericht der Verbandsverwaltung wird festgestellt:

1.1 Erfolgsrechnung

1.1.1 Summe Erträge 2.956.491,65 €
1.1.2 Summe Aufwendungen2.956.491,65 €
1.1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 0,00 €

2. Liquiditätsrechnung

2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf laufende Geschäftstätigkeit1.143.559,64 €
2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -938.753,32 €
2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf Saldo 2.1 und 2.2204.806,32 €
2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit197.022,85 €

2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Wirtschaftsjahres

Saldo 2.3 und 2.4

401.829,17 €

3. Bilanzsumme10.860.390,32 €

4. Die allgemeinen Umlagen des Zweckverbands zur Deckung des Aufwands 2023 nach § 16 Abs. 1 und 2 der Verbandssatzung werden endgültig festgesetzt:

4.1 Allgemeine Umlage für 1 m³ der bezogenen Wassermenge 1,46737232 €.

5. Die Vermögensumlage der Mitglieder zur Finanzierung von Investitionen wird nach § 15 Abs. 2 der Verbandssatzung endgültig festgesetzt:

5.1 Vermögensumlage 2023 mit 343.000 € umgelegt auf die Mitglieder nach dem tatsächlichen Wasserbezug 2023.

6. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird besonders berechnet.

7. Die Umlageerstattungen/Umlagenachzahlungen sind innerhalb eines Monats zahlungsfällig.

8. Der Zweckverband Wasserversorgung Menzlesmühle erstrebt nach § 2 Abs. 4 der Verbandssatzung keinen Gewinn.

9. Der Verbandsvorsitzende wird für das Jahr 2023 entlastet.

II. Der Jahresabschluss mit Lagebericht 2023 wird in der Zeit von Montag, 25. November, bis Dienstag, 3. Dezember 2024 (je einschließlich), während der Öffnungszeiten des Rathauses Welzheim in der Geschäftsstelle des Zweckverbands (Zimmer 30) öffentlich ausgelegt.

Welzheim, 11. November 2024

Thomas Bernlöhr

Verbandsvorsitzender

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Kaisersbach
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Ausgabe 47/2024

Orte

Kaisersbach

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