Der Gemeinderat der Stadt Tamm hat in seiner öffentlichen Sitzung am 31.03.2025 gemäß § 16 Absatz 3 Eigenbetriebsgesetz den Jahresabschluss 2023 wie folgt festgestellt:
1. | Erfolgsrechnung | |
1.1 | Summe der Erträge | 924.914,71 € |
1.2 | Summe der Aufwendungen | - 1.174.443,07 € |
1.3 | Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) | - 249.528,36 € |
nachrichtlich: | ||
Vorauszahlungen der Stadt auf die spätere Fehlbetragsabdeckung | 0,00 € | |
Vorauszahlungen an die Stadt auf die spätere Überschussabführung | 0,00 € | |
2. | Liquiditätsrechnung | |
2.1 | Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit | 22.547,90 € |
2.2 | Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit | - 76.463,17 € |
2.3 | Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) | - 53.915,27 € |
2.4 | Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit | - 137.593,13 € |
2.5 | Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des | |
Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) | - 191.508,40 € | |
2.6 | Überschuss aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen | 191.508,40 € |
3. | Bilanzsumme | 4.627.569,47 € |
4. | Behandlung des Jahresfehlbetrags | |
a) Verrechnung mit Gewinnvortrag | ||
b) Entnahme aus Rücklagen | ||
c) Ausgleich aus dem Haushalt der Stadt | ||
d) Vortrag auf neue Rechnung | - 249.528,36 € | |
5. | Entlastung der Betriebsleitung | |
Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2023 entlastet. |
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserwerk Tamm für das Rechnungsjahr 2023 liegt inklusive Lagebericht von Montag, den 07.04.2025, bis Dienstag, den 15.04.2025, je einschließlich, an 7 Tagen während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, Hauptstraße 100, Zimmer 115, öffentlich aus.
Bürgermeisteramt
Tamm, den 04.04.2025