Aufgrund der §§ 5 und 18 bis 20 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit § 16 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 12. März 2024 folgenden Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 festgestellt:
Brühl, den 12. März 2024
Dr. Ralf Göck
Verbandsvorsitzender
Der Jahresabschluss mit Lagebericht ist in der Zeit vom 25.03.2024 bis 05.04.2024 bei der Verbandsverwaltung, Zimmer 305, im Rathaus Brühl, Hauptstr. 1, 69782 Brühl, öffentlich ausgelegt. Eine Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich.
Brühl, den 13.03.2024
gez. Dr. Ralf Göck
Verbandsvorsitzender