Aus den Rathäusern

Jugendschutz in Nußloch. Wir halten uns dran!

Ein Aufruf anlässlich der Kerwe-Feierlichkeiten 2024 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Bereits groß ist die Vorfreude auf die anstehende...

Ein Aufruf anlässlich der Kerwe-Feierlichkeiten 2024

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Bereits groß ist die Vorfreude auf die anstehende Nußlocher Kerwe. Auch in diesem Jahr bildet dieses Brauchtumsfest mit seinem bunten und abwechslungsreichen Programm den Höhepunkt in unserem örtlichen Festkalender.

Gerade bei Veranstaltungen und Ereignissen verbinden viele Menschen Spaß und Lebensfreude mit dem Genuss von Alkohol. Besonders besorgniserregend erscheint in diesem Zusammenhang der sich bereits seit mehreren Jahren abzeichnende Trend zu einem immer früheren Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen anlässlich derartiger Feierlichkeiten. Dabei sollte allen klar sein: Alkohol gehört während der Kerwe nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren.

Die Eindämmung derartiger Ausschweifungen kann nur gewährleistet werden, wenn alle, Eltern, Vereine, Gewerbetreibende, Gastwirte und vor allem die Jugendlichen selbst, jeweils in ihrem Verantwortungsbereich mithelfen.

Unter dem Slogan „Jugendschutz in Nußloch. Wir halten uns dran!“ werden alle Beteiligten eindringlich zur Einhaltung der jugendschutzrechtlichen Bestimmungen aufgerufen und um Berücksichtigung der Information des Polizeireviers Wiesloch gebeten.

Vereine, Gewerbetreibende und Gastwirte werden in diesem Zusammenhang aufgefordert, den Jugendschutz während der Kerwe ernst zu nehmen und folgende Grundsätze zu beachten:

  • Lassen Sie sich im Zweifel den Ausweis zeigen!
  • Verweigern Sie unter gegebenen Umständen den Verkauf von Alkohol!
  • Machen Sie deutlich, dass der Verkauf von Alkohol an Jugendliche laut Gesetz nicht erlaubt ist!

Der Jugendschutz kennt auch während der Kerwe-Feierlichkeiten keine Auszeit! Dieser Aufruf richtet sich daher insbesondere an die Jugendlichen selbst: Übernehmt Verantwortung untereinander und gebt keinen Alkohol an eure Bekannten weiter, wenn diese das notwendige Alter noch nicht haben oder sie bereits erkennbar betrunken sind.

Hinweis: Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sind keine Bagatelle, sondern können als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat geahndet werden.

Jugendschutz in Nußloch. Wir halten uns dran!

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Joachim Förster

Bürgermeister

Erscheinung
Rathaus-Rundschau Nußloch
NUSSBAUM+
Ausgabe 36/2024

Orte

Nußloch

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Nußloch
06.09.2024
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