Das FFH-Gebiet „Schönbuch“ – wie auch das Vogelschutzgebiet „Schönbuch“ – erstreckt sich über die Landkreise Böblingen, Esslingen, Reutlingen und Tübingen. FFH steht für „Fauna-Flora-Habitat“; gemeint sind Flächen, die europaweit von herausragender Bedeutung für den Natur- und Landschaftsschutz sind. Um Eigentümer und Bewirtschafter bei der Erhaltung der Kulturlandschaft besser unterstützen zu können, ist die Naturschutzbehörde des Landkreises Tübingen auf möglichst genaue Daten zu den Mähwiesen und möglichen Verlustflächen angewiesen.
Der EU-rechtlich geschützte Lebensraumtyp Magere Flachlandmähwiese, auch FFH-Mähwiese genannt, wurde im FFH-Gebiet Schönbuch zweimal, im Jahr 2004 und im Zeitraum 2013/14 kartiert. Bei der Kartierung werden Pflanzenarten und Struktur der Wiesen erfasst. Im Vergleich sind sogenannte Verlustflächen festgestellt worden. So werden die Flächen genannt, auf denen im Jahr 2004 FFH-Mähwiesen kartiert wurden und auf denen bei der Wiederholungskartierung 2013/14 dieser Lebensraumtyp nicht mehr vorgefunden werden konnte.
Um die Daten auf einen aktuellen Stand zu bringen, hat das Landratsamt Tübingen in den Bereichen Tübingen, Hagelloch, Bebenhausen und Dettenhausen eine erneute Kartierung dieser Verlustflächen sowie einiger noch nie kartierter Wiesen beauftragt. Diese Kartierung wird im Zeitraum Mai bis Juli 2025 stattfinden.
Im Rahmen der notwendigen Erhebungen ist es den mit der Kartierung beauftragten Personen grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz).
Bei Rückfragen steht die Untere Naturschutzbehörde mit der Mailadresse: naturschutz@kreis-tuebingen.de, sowie Herr Wegerer als Ansprechpartner mit der Tel.: 07071 207-4024 zur Verfügung.