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Kasse muss Stammzelltransplantation bezahlen!

28.01.2025 Von: Jörg Ciszewski Aus unserer Rechtsberatung: Der VdK Mecklenburg-Vorpommern erreichte die Kostenübernahme für die Behandlung einer...

28.01.2025

Von: Jörg Ciszewski

Aus unserer Rechtsberatung: Der VdK Mecklenburg-Vorpommern erreichte die Kostenübernahme für die Behandlung einer Patientin mit Multipler Sklerose. Während in der Schweiz und anderen Ländern die autologe Stammzelltransplantation zur Behandlung von Multipler Sklerose von der Krankenkasse übernommen wird, müssen Erkrankte in Deutschland darum kämpfen. Ramona Scheel, Leiterin der Rechtsabteilung des VdK Mecklenburg-Vorpommern, konnte die Kostenübernahme durch die Krankenkasse zum wiederholten Mal durchsetzen.

MS: Ärzte empfehlen autologe Stammzelltransplantation!

Im Jahr 2010 wurde bei Bea H. (Name ist der Redaktion bekannt) Multiple Sklerose (MS) festgestellt. In den folgenden Jahren litt sie zunehmend unter Lähmungserscheinungen in den Armen und Beinen. Therapien und Medikamente konnten den Verlauf der Autoimmunerkrankung nicht stoppen. Im Sommer 2024 attestierten ihr die Fachleute der Klinik für Neurologie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf einen sehr schlechten Gesundheitszustand. Im Entlassungsbericht ist von Gedächtnis- und Wortfindungsstörungen, Zitteranfällen am ganzen Körper, Kraftlosigkeit und Sehstörungen als Nebenwirkungen eines MS-Medikaments die Rede. Mit Hilfe könne sie maximal 100 Meter zu Fuß zurücklegen. Allein könne sie weder stehen noch gehen. Die Ärzte empfahlen der Patientin eine autologe Stammzelltransplantation, bei der Blutstammzellen entnommen werden, um sie nach einer hochdosierten Chemotherapie dem Körper wieder zuzuführen. Auf diese Weise soll ein Neustart des Immunsystems ermöglicht werden. Das Verfahren sei die aussichtsreichste Behandlung, um den Krankheitsverlauf einzudämmen, so die Ärzte.

Kasse lehnt ab – VdK legt Widerspruch ein!

Die Barmer Krankenkasse lehnte den Antrag auf Kostenübernahme der Behandlung ab. Es läge keine lebensbedrohliche Erkrankung vor, so die Begründung. Außerdem gäbe es keine verlässlichen Studien zur Wirksamkeit der Therapie bei MS. Bea H. wandte sich daraufhin an den VdK Mecklenburg-Vorpommern. Die Leiterin der Rechtsabteilung in Schwerin, Ramona Scheel, legte bei der Krankenkasse Widerspruch gegen die Ablehnung ein. Scheel hatte im Jahr 2022 ein ähnliches Verfahren vor dem Sozialgericht Schwerin gewonnen und den Anspruch auf eine Stammzelltherapie für ein VdK-Mitglied mit MS durchgesetzt (Aktenzeichen: S 25 KR 44/22 ER). Damals war das Gericht der Auffassung, dass durch die fortschreitende Erkrankung dem Patienten der Verlust der Gehfähigkeit drohe. Deshalb ordnete es die Kostenübernahme an, um die Mobilität durch eine Stammzelltherapie zu schützen.

Wieder einmal zeigt sich, mit Hilfe vom VdK Rechtsschutz kann man viel erreichen!

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