Kirchengemeinderatswahl am Sonntag, 30.03.2025
Liebe Gemeindemitglieder von St. Nikolaus Zepfenhan
in diesen Tagen erhalten Sie die Wahlunterlagen für die Kirchengemeinderatswahl 2025. Leider ist es uns nicht gelungen, weitere Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zu gewinnen, sodass eine Wahl ohne Bindung durchgeführt wird. Das bedeutet, dass Sie zu den drei auf dem Stimmzettel aufgeführten Personen nicht im Stimmzettel vorgedruckte wählbare Personen hinzufügen können. Wählbar zum Kirchengemeinderat sind
a) volljährige wahlberechtigte Kirchengemeindemitglieder und
b) volljährige wahlberechtigte Kirchengemeindemitglieder anderer Kirchengemeinden,
die in keiner anderen Kirchengemeinde kandidieren. Die Gesamtzahl von fünf Kandidatinnen und Kandidaten darf jedoch nicht überschritten werden, da der Stimmzettel sonst ungültig ist.
Das Dekanat Rottweil hat uns darauf hingewiesen, dass gemäß § 24 Abs. 3 der Kirchengemeindeordnung (KGO) ein Kirchengemeinderat nur handlungs- und beschlussfähig ist, wenn die Anzahl der gewählten Mitglieder mindestens drei Viertel der ursprünglichen Mitgliederzahl (5) beträgt. Damit die Wahl als gültig anerkannt wird, sollte daher mindestens eine weitere hinzugefügte Person ihr Einverständnis zur Wahl geben.
So nehmen Sie an der Wahl teil.
Bitte nehmen Sie an der Wahl teil und gestalten Sie die Zukunft unserer Kirchengemeinde aktiv mit. Rückfragen können gerne an den Vorsitzenden des Wahlausschusses Markus Banholzer, Wertgasse 1 gerichtet werden.