Ob schnurrender Stubentiger oder freiheitsliebender Freigänger – Katzen gehören für viele zum Leben einfach dazu. Doch nicht alle Samtpfoten haben ein liebevolles Zuhause. Eine Katzenschutzverordnung kann hier viel bewirken: Sie schützt nicht nur die Tiere selbst, sondern auch heimische Wildarten – und entlastet Tierheime sowie Tierschutzvereine.
Weniger Leid durch Kastration
Ein zentraler Punkt der Verordnung ist die Kastrationspflicht für freilaufende Katzen. Denn was viele nicht wissen: Bereits eine einzige unkastrierte Katze kann innerhalb weniger Jahre Hunderte Nachkommen haben – mit dramatischen Folgen. Die Zahl verwilderter Katzen steigt, viele Tiere leben unter miserablen Bedingungen, sind krank, unterernährt und auf sich allein gestellt. Die Kastration verhindert diese unkontrollierte Vermehrung und verbessert die Lebensqualität der Tiere erheblich.
Vor allem bei frei lebenden Kätzinnen bedeutet die Kastration eine enorme Entlastung. Statt mehrmals im Jahr trächtig zu werden und mit ihren Jungen ums Überleben zu kämpfen, haben sie eine deutlich höhere Chance auf ein gesundes Leben. Krankheiten, die beim Deckakt oder durch Revierkämpfe übertragen werden, treten seltener auf – das Risiko von Verletzungen sinkt. Denn viele Kitten überleben die ersten Monate nicht: Die Hälfte stirbt bereits im ersten Lebensjahr an Infektionen oder Unterversorgung.
Auch die Wildtiere profitieren
Doch es geht nicht nur um Katzen. Auch viele Wildtiere profitieren von einer geregelten Katzenpopulation. Vögel, Reptilien oder kleine Säuger – für sie können freilaufende Katzen zur echten Gefahr werden. Durch gezielte Kastration lässt sich der Druck auf heimische Arten reduzieren, ohne den Katzen ihre Bewegungsfreiheit zu nehmen.
Jede Kommune kann eine Katzenschutzverordnung erlassen. Beschlossen wird sie durch den jeweiligen Gemeinderat. Ein solcher Schritt zeigt: Verantwortung für Tiere endet nicht an der eigenen Haustür. Wer kastriert, schützt – nicht nur Katzen, sondern auch das fragile Gleichgewicht der Natur. (pm/red)