Vom Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie der Bundesdruckerei GmbH wurde ein neues technisches System zur Verfügung gestellt, das einen medienbruchfreien Prozess ermöglicht. Dieses stellt die digitale, qualitativ hochwertige Erfassung biometrischer Daten für den Antrag hoheitlicher Dokumente sowie deren optische und elektronische Personalisierung sicher. Das technische System erfasst Gesichtsbild, Fingerabdrücke und Unterschrift einer antragstellenden Person.
Ab 1. Mai 2025 wird das Antragsverfahren für Personalausweise, Reisepässe und ausländerrechtliche Dokumente bundesweit vereinfacht: Lichtbilder können dann direkt in der Behörde bei der Beantragung eines Dokumentes erstellt werden. Die Gebühr beträgt bundeseinheitlich 6,00 Euro zusätzlich zur Grundgebühr des jeweiligen Ausweisdokuments. Die Lichtbilder sind ausschließlich für die Ausweisproduktion bestimmt. Alternativ können Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin biometrische Lichtbilder bei einer Fotografin oder einem Fotografen anfertigen lassen. Die Lichtbilder werden durch die Fotostudios gleichwohl künftig digital an die Behörde übertragen.
Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen ab diesem Zeitpunkt von Fotostudios ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zum Bürgeramt (Pass‑/Ausweisbehörde) übermittelt werden.