Friedhöfe sind stille Orte des Gedenkens. Viele Angehörige verschönern liebevoll die Gräber ihrer Verstorbenen mit individuellem Grabschmuck, der vielfach deren Leben reflektiert. So gleicht kein Grab dem anderen, auch nicht auf dem Meßstetter Friedhof. Bei den Urnentürmen ist jedoch Grabschmuck untersagt. Das regelt die Meßstetter Friedhofssatzung.
Problematisch wird es mit persönlichem Grabschmuck - im Gegensatz zu klassischen Bodengräbern - bei Urnentürmen mit vielen Grabnischen und somit naturgemäß kaum vorhandenem Platz, um Kerzen, Blumen, Engelsfiguren oder persönliche Gegenstände hinzulegen. Damit für jede einzelne Urnennische die Würde sichergestellt ist, untersagt deshalb die Meßstetter Friedhofsordnung „das Anbringen von Blumenschmuck, Kerzen oder Ähnlichem an den Abdeckplatten“.
Leider muss der städtische Bauhof, in dessen Zuständigkeit die Pflege der Friedhöfe fällt, immer wieder feststellen, dass sich Angehörige nicht an diese Vorschrift halten. Das Team begegnet solchen „Verstößen“ selbstverständlich mit größtem Fingerspitzengefühl. Allerdings mehren sich regelrechte „Ausreißer“. So wickeln Hinterbliebene beispielsweise LED-Lichterketten, welche die ganze Nacht leuchten, um die Urnennische; andere befestigen selbstgebastelte Vasen mit Silikon am Turm; nicht wenige haben Weihnachtsgestecke oder Blumen vor die Grabstätten gelegt; diese sind längst verdorrt, aber nicht weggeräumt.
So präsentierte sich das Urnenturm-Feld auf dem Meßstetter Friedhof dieser Tage in äußerst desolatem Zustand; mit Menschenwürde an einem Ort der Ruhe und Erinnerung hatte das nichts mehr zu tun. Auch wenn einzelne Angehörige sehr sorgsam, pfleglich und zurückhaltend mit Grabschmuck an Urnentürmen umgehen, andere verhalten sich leider konträr, wie das Bauhof-Team immer wieder feststellen muss.
Aber: Gleiches Recht für alle und weil der Stadt Meßstetten an einem ordentlichen und sauberen Friedhof gelegen ist, hat der Bauhof dieser Tage sämtlichen Grabschmuck an den Urnentürmen entfernt. Diesen aber natürlich nicht entsorgt, sondern feinsäuberlich auf einem Art Altar an der Friedhofsmauer gesammelt. Hier können Angehörige ihre persönlichen Gedenk- und Erinnerungsstücke jederzeit wieder mit nach Hause nehmen. (VB)
Die Friedhofssatzung der Stadt Meßstetten (letzte Änderung am 16.12.2022) untersagt in Paragraf 15, Absatz 4, das Anbringen von Blumenschmuck, Kerzen o. Ä. an den Abdeckplatten. Die Satzung im Gesamten ist über die Homepage der Stadt Meßstetten unter dem folgenden Link einsehbar: www.stadt-messstetten.de/rathaus-und-service/buergerservice/ortsrecht