Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Freizeitgelände Weitblick",
Stadt Marbach am Neckar, Stadtteil Rielingshausen
- Aufstellungsbeschluss
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Marbach am Neckar hat am 13. Februar 2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für das im beiliegenden Lageplan des Stadtbauamtes Marbach am Neckar abgegrenzte Plangebiet einen Vorhabensbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufzustellen.
Der Vorhabenträger beabsichtigt im Marbacher Stadtteil Rielingshausen auf einer ehemaligen Abtragungsfläche des lokalen Steinbruchs auf Teilen des Flst Nr. 700 das „Freizeitgelände Weitblick“ zu errichten.
Die Planungsfläche wurde zum Abbau von Kalkstein im Steinbruch Marbach-Rielingshausen genutzt und nachfolgend wieder aufgefüllt. Hierbei entstand eine Erhebung mit weitläufigen Sichtbeziehungen in die Umgebung. Diese soll erhalten und in ein Konzept zur ortsnahen Freizeitgestaltung eingebunden werden.
Der Gemeinderat der Stadt Marbach am Neckar hat am 13. Februar 2025 in öffentlicher Sitzung dem Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorzunehmen. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Der Abgrenzungsplan, der Vorentwurf des Vorhabensbezogenen Bebauungsplans (Planteil, Textteil, Begründung inkl. Umweltbericht) sowie der öffentlich-rechtliche Vertrag inkl. Gestaltungskonzept zum Vorhaben sind in der Zeit vom
Montag, 5. Mai bis Freitag, 6. Juni 2025 (je einschließlich)
im Internet über der Homepage der Stadt Marbach am Neckar www.schillerstadt-marbach.de unter „Wirtschaft und Bauen“, „Planen und Bauen“, „Bebauungspläne“, sowie zusätzlich auf dem zentralen Internetportal des Landes www.uvp-verbund.de/kartendienste veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.
Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit, die zu veröffentlichen Unterlagen durch die öffentliche Auslegung im Stadtbauamt, Markstraße 34 in 71672 Marbach am Neckar im Dachgeschoss, während der allgemeinen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung einzusehen.
Montag 09:00 -12:00 Uhr 15:00 -18:00 Uhr
Dienstag 09:00 -12:00 Uhr
Mittwoch 09:00 -12:00 Uhr 14:00 -16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 -12:00 Uhr
Freitag 09:00 -12:00 Uhr
Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) abgegeben werden.
Diese sollen elektronisch per E-Mail an stadtbauamt@schillerstadt-marbach.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich beim Stadtbauamt der Stadt Marbach am Neckar abgegeben werden. Während der Dienstzeiten können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift beim Stadtbauamt abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Vorhabensbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Zur vorliegenden Bauleitplanung sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar: Umweltbericht mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Kulturgüter/sonstige Sachgüter, Arten und Lebensgemeinschaften / Biotoptypen, Fläche, Boden, Wasser, Klima / Luft und Landschaftsbild vom 13. Februar 2025.
Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird parallel zum Verfahren des Vorhabensbezogenen Bebauungsplans „Freizeitgelände Weitblick“ die gleichnamige 26. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Gemeindeverwaltungsverband Marbach am Neckar - "Freizeitgelande Weitblick", Stadt Marbach am Neckar, Rielingshausen durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt demnach zeitgleich.
Diese Bekanntmachung bedeutet noch nicht, dass der Bebauungsplanentwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausliegt. Diese Auslegung wird noch zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Marbach am Neckar, den 02. Mai 2025
Jan Trost
Bürgermeister
Anlage:
Abgrenzungsplan B-Plan "Freizeitgelände Weitblick" vom 13. Februar 2025