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Kindererziehungszeiten: Wann stelle ich den Antrag?

Frauen in Baden-Württemberg erhalten als langjährig Versicherte im Durchschnitt fast ein Drittel weniger gesetzliche Rente als Männer. Einer...

Frauen in Baden-Württemberg erhalten als langjährig Versicherte im Durchschnitt fast ein Drittel weniger gesetzliche Rente als Männer.

Einer der häufigsten Gründe ist, dass Frauen ihre Erwerbstätigkeit für die Kindererziehung oft unterbrechen oder reduzieren. Gut zu wissen: Gewisse Zeitspannen für die Kindererziehung haben eine direkte Auswirkung auf die Höhe der Rente oder auch, dass überhaupt ein Rentenanspruch entsteht, für den es eine bestimmte Mindestversicherungszeit braucht.

Wie viel wird pro Kind bei der Rente angerechnet?

Die gesetzliche Rentenversicherung rechnet Mütter bestimmte Zeitspannen der Kindererziehung so an, als hätten sie in dieser Zeit eigene Rentenbeiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt. Dafür können Kindererziehungszeiten gutgeschrieben werden: Für Geburten vor 1992 bis zu 30 Monate, für Geburten ab 1992 bis zu 36 Monate. Die Zahlung von Pflichtbeiträgen an die Rentenkasse übernimmt der Bund für diese Monate. Umgerechnet erhöht ein Jahr Kindererziehung die Rente aktuell ungefähr um 39,32 Euro pro Monat.
Neben den Kindererziehungszeiten können auch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung für jedes Kind im Umfang von zehn Jahren anerkannt werden. Durch sie werden Lücken in der Versicherungsbiografie geschlossen, die dadurch zu einer besseren Bewertung anderer Zeiten führen.

Wer bekommt diese gutgeschrieben?

Die Kindererziehungszeiten/ Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung werden nur einem Elternteil zugeordnet und zwar demjenigen der das Kind überwiegend erzogen hat. Bei gemeinsamer Erziehung, ohne dass der Erziehungsanteil eines Elternteils überwiegt, erhält die Mutter grundsätzlich die Kindererziehungszeit. Die Eltern können die Erziehung auch untereinander aufteilen oder ganz dem Vater zuordnen. Hierzu ist eine übereinstimmende Erklärung für die Zukunft erforderlich.

Werden Kindererziehungszeiten automatisch auf die Rente angerechnet?

Nein. Mütter müssen bei der Anerkennung selbst aktiv werden, sonst zählen diese Zeiten nicht für die Rente.

Wann und wie meldet man die Kindererziehungszeiten?

Es reicht aus, den Antrag auf Feststellung der Zeiten der Kindererziehung zu stellen, wenn das Kind das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Der Antrag – bekannt auch als Formular V0800 – kann bequem mit den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt werden.

Mehr Informationen enthält die kostenfreie Broschüre „Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente“. Sie kann unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden. Weitere Details mit allen wichtigen Antragsformularen stehen auf der Themenseite unter www.drv-bw.de/Altersvorsorge/Frauen

Erscheinung
Gaggenauer Woche mit städtischen Amtsblatt
Ausgabe 19/2025

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