In der „Kirche vor Ort“ mitentscheiden und gestalten
Kirchengemeinderatswahlen am 30. März 2025
Am 30. März 2025 wird der neue Kirchengemeinderat für die katholische Kirchengemeinde Holzgerlingen – Altdorf – Hildrizhausen gewählt. Die Wahl findet als allgemeine Briefwahl statt. Zusätzlich ist die persönliche Stimmabgabe im Bischof-Sproll-Haus, Hölderlinstraße 22, in Holzgerlingen als dem einzigen Wahllokal von 10 bis 13 Uhr möglich.
Angestrebt ist ein Kirchengemeinderat mit zehn Sitzen. Wahlberechtigt sind Kirchengemeindemitglieder, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und in der Kirchengemeinde seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz haben.
Wer sich bislang wenig mit der Organisation seiner Kirchengemeinde beschäftigt hat, wird fragen: Kirchengemeinderat, was ist das für ein Gremium, was soll er, tut er und was darf er?
Wir als Kirchengemeinderats-Wahlausschuss möchten Sie bis zur Wahl in regelmäßigen Abständen über diese Punkte und das Wahl-Procedere informieren:
Wer katholisch ist, gehört der katholischen Kirchengemeinde seines jeweiligen Wohnortes an; die Kirchengemeinde ist somit „der Wohnort des Glaubens in Gemeinschaft“. Der Kirchengemeinderat hat in dieser Gemeinschaft wichtige Aufgaben. Er ist das Leitungsgremium von „Kirche am Ort“. Er gestaltet und entwickelt das Leben der Kirchengemeinde, hier bekommt Kirche ein Gesicht.
Vereinfachend kann man sagen: Was der Gemeinde- oder Stadtrat für die politische Gemeinde ist, ist der Kirchengemeinderat für die kirchliche Gemeinschaft. Er entscheidet über Schwerpunkte, konkrete Projekte und die Finanzierung der Kirche am Ort. Dabei zeigt sich die Kirche in ihren vielfältigen Facetten: als Ort des gemeinsamen Glaubens und Feierns, als Ort des Beistandes in Notsituationen und Lebenskrisen, als Ort der Solidarität und der gelebten Nächstenliebe.
Der Kirchengemeinderat (KGR) leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde. Er besteht aus gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern sowie Mitgliedern kraft Amtes (Pfarrer, pastorale Mitarbeitende und Kirchenpfleger:in).
Als Leitungsgremium hat er drei Funktionen: Als Katholikenrat vertritt er die Katholik:innen am Ort. Seine Mitglieder sind ansprechbar für Anliegen und Fragen der Menschen und tragen diese ins Gremium. Er bringt sich im Rahmen aller Katholik:innen in das Geschehen im sozialen Raum ein und vertritt ihre Anliegen öffentlich. Als Pastoralrat entwickelt und prägt er das Leben der Kirchengemeinde. Er berät und entscheidet über pastorale Schwerpunkte, über Vernetzungen mit Partner:innen sowie über Entwicklungsprozesse, Konzepte und vieles mehr. Der Kirchengemeinderat unterstützt bestehende und neue (Projekt-)Gruppen der Gemeinde und fördert Eigeninitiative. Als Kirchensteuerrat trägt er Verantwortung für die sach- und fachgerechte Verwendung der Finanzen der Kirchengemeinde. Er entscheidet über den jährlichen Haushaltsplan der Kirchengemeinde und damit über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel.
Wer diese „Stellenbeschreibung“ aufmerksam liest, der entdeckt eine ganze Reihe von interessanten Möglichkeiten. Möglichkeiten, in seiner Kirchengemeinde als Kirchengemeinderat aktiv mitzuwirken und vor allem: zu gestalten und mitzubestimmen. Denn besser als Kritik zu üben ist es, selbst Verantwortung und Mitgestaltung zu übernehmen. Wer also verantwortlich mitgestalten/bestimmen und/oder weitere Infos über die Wahlen und die Kandidatur möchte, kann sich gerne an das Pfarrbüro oder den Vorsitzenden des Kirchengemeinderats-Wahlausschusses per E-Mail (peter@die-wielands.net) wenden. wiv