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Kirchenwahl: Wir wählen auch die Landessynode!

Bei der Kirchenwahl am 30. November werden die örtlichen Kirchengemeinderäte und die Landessynode gewählt. Die örtlichen Kirchengemeinderäte sind...
Info-Text Landessynode
Foto: Landeskirche

Bei der Kirchenwahl am 30. November werden die örtlichen Kirchengemeinderäte und die Landessynode gewählt. Die örtlichen Kirchengemeinderäte sind uns verständlicherweise näher. Aber was ist eigentlich die Landessynode?

Die Landessynode ist die gesetzgebende Versammlung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und bildet gemeinsam mit dem Oberkirchenrat und dem Landesbischof die Kirchenleitung. Die Synode entscheidet über kirchliche Gesetze, entscheidet über die Vergabe der Kirchensteuergelder und plant die Verteilung der Pfarrstellen. Außerdem wählen die Mitglieder der Landessynode – Synodale genannt – den Landesbischof.

Der aktuellen Landessynode gehören derzeit 91 Mitglieder an, darunter 30 Pfarrerinnen und Pfarrer sowie 60 Laien, die direkt von den Gemeindegliedern in einer Urwahl – einmalig für die Evangelischen Kirchen in Deutschland – gewählt werden. Die Wahl findet alle sechs Jahre statt, das nächste Mal am 1. Advent diesen Jahres.

Drei Mal im Jahr treffen sich die Synodalen zu gemeinsamen Sitzungen. Weil die Treffen für die vielfältigen Aufgaben nicht reichen, gibt es verschiedene Gremien und Ausschüsse, die das ganze Jahr über arbeiten, zum Beispiel den Theologischen Ausschuss, den Ausschuss für Diakonie oder den für Mission, Ökumene und Entwicklung. In der Landessynode gibt es, ähnlich den politischen Parteien in den Parlamenten, aber ohne Fraktionszwang, die sogenannten Gesprächskreise: „Lebendige Gemeinde“, „Offene Kirche“, „Evangelium und Kirche“ und „Kirche für morgen“. Präsidentin der aktuellen, 16. Landessynode ist Sabine Foth.


Die erste Synode wurde übrigens 1869, also vor über 150 Jahren, einberufen, damit erhielt die Evangelische Kirche in Württemberg mehr Eigenständigkeit gegenüber Staat und König.

Informationen zur Wahl finden Sie unter: www.kirchenwahl.de

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Ausgabe 47/2025
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