
Am 30. November (1. Advent) findet die Neuwahl der Kirchengemeinderäte und der Landessynode unserer Landeskirche statt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde ab 14 Jahren. Alle Wahlberechtigten bekommen die Wahlunterlagen in diesen Tagen direkt zugestellt. Sollten Sie wahlberechtigt sein und überraschenderweise keine Wahlpost bekommen haben, melden Sie sich bitte bei uns im Pfarramt Nord.
Die Wahl ist auf zwei Wegen möglich: Persönlich oder per Briefwahl.
Die Wahllokale für die persönliche Stimmabgabe sind folgende:
Wer per Briefwahl wählt, kann dieses über die Deutsche Post (Gebühr zahlt Empfänger) tun oder die Wahlbriefkästen nutzen. Diese stehen ab 16. November in der Georgskirche, an den beiden Pfarrämtern und ab 17. November auch in der Bibliothek im Bürgerhaus zur Verfügung stehen.
Für die Kirchengemeinderatswahl haben sich bei uns neun Kandidatinnen und Kandidaten gefunden. Sicher haben Sie wahrgenommen, dass auch neun Plätze zu vergeben sind. Nun könnte man sagen: „Dann brauche ich ja gar nicht wählen gehen“. Es stimmt, dass alle Kandidierenden gewählt sind, die mindestens eine Stimme erhalten. Andererseits ist es für die Kandidierenden und die kommenden Aufgaben sehr wichtig, mit einem starken Votum der Gemeinde gewählt und mit der Leitung der Gemeinde beauftragt zu werden. Wir bitten Sie: Nehmen Sie an der Wahl teil, schenken Sie den Kandidierenden Ihr Vertrauen und rüsten Sie sie mit einem ermutigenden "Vertrauensvotum“ aus.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gern an die Vorsitzenden des Ortswahlausschusses wenden. Das sind Martin Drühe (Tel. 917600) oder Verena Grübel (Tel. 33723). Oder melden Sie sich in den Pfarrämtern unten der bekannten Telefonnummern.
Pfarrer Erdmann Schlieszus.